Ein Jahr ePA-Pflicht: Angeschlossen, aber kaum genutzt
4 Min. Lesezeit
Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Gesundheitseinrichtungen Befunde und Laborwerte in die elektronische Patientenakte einstellen. Ein Jahr später hat fast jede angeschlossene Einrichtung mit der Akte gearbeitet, doch erst 5,4 Millionen Versicherte können aktiv auf ihre eigene zugreifen. Der Fall zeigt Entscheidern, was Pflicht bei einer IT-Einführung leistet.
Das Wichtigste in Kürze
- Mehr als 159.000 von rund 160.000 angeschlossenen Einrichtungen haben mit der ePA gearbeitet, ob testweise oder täglich ist nicht erfasst.
- Praxen stellen 91 Prozent der fast 160 Millionen Dokumente ein und tragen die Störungen.
- Für gut 73 Millionen gesetzlich Versicherte existiert eine Akte, 5,4 Millionen haben eine digitale Gesundheitsidentität für den aktiven Zugriff.
Verwandt:DiGA und ePA werden zum IT-Testfall / ePA-Adoption beschleunigt sich
Was ist die Telematikinfrastruktur? Die Telematikinfrastruktur ist das gesicherte Netz des deutschen Gesundheitswesens. Über sie nutzen Praxen, Apotheken und Kliniken Anwendungen wie die elektronische Patientenakte.
Eine Kennzahl, die wenig verrät
Von rund 160.000 Einrichtungen mit Anschluss an die Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens haben nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums mehr als 159.000 mit der ePA gearbeitet. Das klingt nach einem Durchmarsch. Nicht erfasst ist allerdings, ob eine Einrichtung die Akte nur einmal testweise oder täglich befüllt. Die Quote belegt den Erstkontakt. Über Routine im Alltag sagt sie nichts.
Einen genaueren Blick erlaubt die Dokumentenzahl. Die Gematik, die mehrheitlich bundeseigene Digitalagentur, meldete für die Zeit seit dem ePA-Start im Januar 2025 bis Ende September 2025 rund 22 Millionen hochgeladene Dokumente. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), nennt für den Zeitraum seit Start fast 160 Millionen. Das Ministerium beziffert den Durchsatz auf rund 3 Millionen Dokumente pro Woche.
Ein Prozent Honorar als Hebel
Praxen drohte ab dem 1. Oktober 2025 eine einprozentige Honorarkürzung, wenn sie keine elektronischen Nachweise für die Befüllung der ePA übermitteln konnten. Kurz vor dem Stichtag fiel die Ausgangslage uneinheitlich aus. In einer KBV-Umfrage gaben rund zwölf Prozent der Praxen an, in ihrem Praxisverwaltungssystem über kein ePA-Modul zu verfügen. Drei Viertel der Praxen, die die Akte bereits nutzten, hatten im Vormonat technische Probleme beim Zugriff oder beim Hochladen. Mehr als 80 Prozent der Umfrageteilnehmer hielten die Patienten für schlecht bis sehr schlecht informiert.
Nach den Gematik-Zahlen nahmen 82.000 der 98.500 Arztpraxen am System teil. Hinzu kamen 27.500 Zahnarztpraxen, 12.500 Apotheken und 1.300 Kliniken. Zu den gesetzlich vorgesehenen Sanktionen gegen Einrichtungen ohne Teilnahme lagen dem Ministerium keine Zahlen vor. Es verwies auf mögliche niedrigere Nutzungswerte etwa durch Ferienzeiten. Sanktioniert wird zudem der übermittelte Nachweis.
Die Praxen tragen die Last
Nach Steiners Angaben stammen 91 Prozent der Dokumente aus den Praxen. Dieselben Praxen würden weiterhin durch Störungen und teils mangelnde technische Stabilität ausgebremst. Der Ärzteverband MEDI GENO Deutschland e. V. kam am 18. September 2026 zu einem ähnlichen Urteil und forderte dringende Nachbesserungen bei Technik, Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht. Wer den größten Teil der Arbeit leistet, spürt jeden Ausfall zuerst. Mit jedem weiteren Dokument wächst das Volumen, das die Systeme tragen müssen.
Akten ohne Zugriff
Auf der Seite der Versicherten liegen die Größenordnungen weit auseinander. Für gut 73 von 74,5 Millionen gesetzlich Versicherten haben die Krankenkassen eine ePA angelegt. Die Ablehnung ist möglich. Bei privat Versicherten, deren Versicherer die Akte freiwillig anbieten, sind es 386.000. Aktiv auf die eigene Akte zugreifen, sie ansehen oder sensible Inhalte sperren, kann nur, wer eine digitale Gesundheitsidentität besitzt. Die Gematik zählt dafür 5,4 Millionen Versicherte.
Steiner berichtet, selbst appwillige Patienten scheiterten häufig am Anmeldeprozess. Eine Civey-Umfrage im Auftrag von Pharma Deutschland vom April 2026 ermittelte, dass nur 23,6 Prozent der Versicherten aktiv auf ihre Akte zugreifen. Eine Umfrage und eine Zählung von Identitäten liefern unterschiedliche Größen. Wie weit sie sich decken, ist offen. Beide liegen weit unter der Zahl der angelegten Akten.
Einen Hinweis auf konkrete Nutzung gibt das Ministerium bei den Medikamentenlisten: Mehr als 35 Millionen digital gespeicherte Listen mit verschriebenen Medikamenten wurden geöffnet.
Was die Zahlen für eigene Projekte hergeben
Die Pflicht hat drei Dinge erzeugt: nahezu flächendeckenden Anschluss, einen Bestand von mehr als 73 Millionen Akten und einen stetigen Dokumentenstrom. Ein vierter Effekt fehlt in den Zahlen. Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO und niedergelassener Kardiologe in Kirchheim unter Teck, urteilt, die ePA könne nur erfolgreich sein, wenn sie Patienten und Behandelnden einen konkreten Nutzen bringe. Dieses Ziel habe sie nach einem Jahr bislang weit verfehlt.
Für Unternehmen lassen sich daraus Prüffragen ableiten. Misst die eigene Kennzahl Erstkontakt oder Gebrauch? Trägt die Gruppe, die den größten Teil der Arbeit erledigt, auch die Störungen? Und wer begleitet die Anmeldung der Nutzer, wenn schon der Zugang zur Anwendung scheitern kann? Ob Sanktionen die Beteiligung steigern, bleibt im Gesundheitswesen offen, denn Zahlen dazu liegen nicht vor.
Häufige Fragen
Seit wann gilt die Pflicht zur Befüllung der ePA?
Seit dem 1. Oktober 2025 sind Gesundheitseinrichtungen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, wichtige Daten wie Befunde oder Laborwerte in die elektronischen Patientenakten einzustellen.
Wie viele Versicherte können aktiv auf ihre Akte zugreifen?
Nach Angaben der Gematik haben 5,4 Millionen Versicherte eine digitale Gesundheitsidentität, die den aktiven Zugriff etwa zum Ansehen oder Sperren sensibler Inhalte ermöglicht. Für gut 73 von 74,5 Millionen gesetzlich Versicherten haben die Krankenkassen eine Akte angelegt.
Was droht Praxen ohne ePA-Nachweis?
Ab dem 1. Oktober 2025 drohte Praxen eine einprozentige Honorarkürzung, wenn sie keine elektronischen Nachweise für die Befüllung übermitteln konnten. Zu den Sanktionen gegen nicht teilnehmende Einrichtungen lagen dem Bundesgesundheitsministerium keine Zahlen vor.
Weiterlesen auf MyBusinessFuture
MyBusinessFutureBitkom: 90 Prozent der Firmen wollen eine DSGVO-ReformMyBusinessFutureWas die KI-Skepsis der Kundschaft für Firmen heißtMyBusinessFutureZuerst Daten bereinigen, dann die ERP-KI kaufenBildquelle: KI-generiert (Oktober 2026)
Mehr aus dem MBF Media Netzwerk
cloudmagazinopenDesk öffnet sich für private Cloud-AnbieterSecurityTodayEin CISO nimmt der Unternehmensleitung ihre Verantwortung nicht ab
