Aufnahme von einem Arztpraxis-Interieur aus einem Stock-Foto zeigt Schreibtisch, Computer und medizinische Unterlagen.
03.05.2026

DiGA und ePA werden zum IT-Testfall

Aktualisiert am 11. Mai 2026 · Ursprünglich veröffentlicht 3. Mai 2026

7 Min. Lesezeit

Die DiGA-Vergütungsreform ist seit dem 1. April 2026 in Kraft. Neue GOP-Ziffern ermöglichen Ärzten die direkte Abrechnung von DiGA-Begleitungen. Parallel läuft der ePA-Rollout für 73 Millionen GKV-Versicherte. Beides zusammen verändert die Kaufstruktur im deutschen Gesundheitssystem grundlegend: Krankenkassen werden zu Enterprise-Käufern für digitale Infrastruktur, Interoperabilität zur Kernausschreibungsanforderung. Für IT-Dienstleister ist das ein struktureller Marktöffnungsmoment.

Das Wichtigste in Kürze

  • DiGA-Reform ab 01.04.2026: Neue GOP-Ziffern erlauben Vertragsärzten die direkte Abrechnung von DiGA-Begleitungen. Das erhöht die Arzt-seitige Nachfrage und schafft neue Erlöspfade für DiGA-Hersteller.
  • ePA als Infrastruktur-Katalysator: Die ePA für alle (Opt-out) läuft seit Februar 2025. 2026 ist das Jahr in dem die Backoffice-Anbindung zum KV-System kritisch wird. Interoperabilität nach FHIR-Standard ist jetzt Pflicht, nicht Option.
  • Krankenkassen als neue Enterprise-Buyer: GKV-Kassen müssen digitale Gesundheitsangebote ausbauen. Ausschreibungsvolumen für digitale Infrastruktur 2026 bis 2028: geschätzt über 800 Millionen EUR im DACH-Raum.
  • Window für IT-Dienstleister: Wer jetzt Healthcare-FHIR-Kompetenz und TI-2.0-Referenzen aufbaut, ist in einer differenzierten Position bei Kassen-Ausschreibungen der nächsten drei Jahre.

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DiGA und ePA: Was die Reform konkret beinhaltet

Was sind DiGA und ePA? DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) sind CE-zertifizierte Apps auf dem „App auf Rezept“-Weg, erstattet von GKV-Kassen nach DIGA-Verzeichnis-Listung. Die ePA (elektronische Patientenakte) ist die zentrale digitale Patientenakte die seit Februar 2025 für alle 73 Millionen GKV-Versicherten automatisch angelegt wird (Opt-out statt Opt-in). Beide Instrumente werden durch die Telematik-Infrastruktur 2.0 (TI 2.0) der gematik verbunden.

Die DiGA-Vergütungsreform vom 1. April 2026 ergänzt die bisherige Direktverordnung durch Ärzte: Neue GOP-Ziffern im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) ermöglichen jetzt explizit die Abrechnung von Arzt-Zeit für DiGA-Begleitung und Dokumentation. Das klingt technisch, hat aber einen direkten ökonomischen Effekt: Ärzte haben jetzt einen eigenen Abrechnungsanreiz für die aktive Integration von DiGA in Behandlungspfade, nicht nur die Verordnung.

Marktpotenzial Digitales Gesundheitswesen Deutschland 2026

73 Mio.

GKV-Versicherte mit ePA

800+ Mio. EUR

geschätzte IT-Ausschreibungen 2026 bis 2028

97

DiGA im Verzeichnis (Stand Q1 2026)

Krankenkassen als Enterprise-Buyer: Was das für IT-Dienstleister bedeutet

GKV-Kassen sind in ihrer Kaufstruktur historisch dezentral und langsam. Die ePA-Pflicht ändert das. Kassen müssen jetzt aktiv Infrastruktur bereitstellen und ausbauen, keine Option mehr. Das treibt zwei Kaufbewegungen an:

Chancen für IT-Dienstleister

  • FHIR-Implementierungsprojekte bei Kassen
  • TI-2.0-Anbindung für Krankenhäuser und MVZ
  • Datenmanagement für ePA-Populationsanalysen
  • KI-Auswertung auf anonymisierten Gesundheitsdaten
  • Interoperabilitäts-Middleware zwischen DiGA und PVS

Komplexität und Risiken

  • Zertifizierungspflichten (gematik, BSI, Datenschutz)
  • Lange Sales-Zyklen (12 bis 24 Monate bei Kassen)
  • Technische Schulden in Bestandssystemen der Kassen
  • Datenschutz-Landschaft (DSGVO + BDSG + SGB V)
  • Politische Abhängigkeiten bei Gesetzesänderungen

Drei Einstiegspunkte für IT-Dienstleister 2026

  1. FHIR-Implementierungskompetenz aufbauen. HL7 FHIR R4 ist der Pflichtstandard für ePA-Schnittstellen. IT-Dienstleister mit nachgewiesener FHIR-Implementierungserfahrung haben einen strukturellen Vorteil bei Kassen-Ausschreibungen. Einstieg: gematik-Testumgebung, FHIR-Implementierungsleitfaden der KBV.
  2. DiGA-Hersteller als Referenzkunden positionieren. DiGA-Hersteller brauchen Backend-Infrastruktur, API-Anbindungen an Praxisverwaltungssysteme (PVS) und TI-2.0-Konnektoren. Dienstleistungen für einen oder zwei DiGA-Hersteller sind der schnellste Weg zu nachweisbarer Healthcare-IT-Expertise.
  3. Kassen-Procurement-Radar aufbauen. GKV-Kassen schreiben Infrastrukturprojekte via DTVP (Deutsches Vergabeportal) und Bund.de aus. Ein Monitoring dieser Ausschreibungen für einen 12-Monats-Vorlauf zu schaffen ist die günstigste Form von Marktintelligenz in diesem Segment.

„Beides zusammen verändert die Kaufstruktur im deutschen Gesundheitssystem grundlegend: Krankenkassen werden zu Enterprise-Käufern für digitale Infrastruktur, Interoperabilität zur Kernausschreibungsanforderung.“

Marktreife und Timing: Warum 2026 der kritische Einstiegszeitpunkt ist

Der Gesundheitsmarkt ist für IT-Dienstleister historisch schwer zugänglich: langer Atem, spezifische Zertifizierungsanforderungen und konservative Beschaffungszyklen. 2026 verändert diese Gleichung aus drei Gründen.

Erstens erzeugt die ePA-Pflicht einen zeitkritischen Investitionsdruck. Kassen die ihre Infrastruktur nicht bis Ende 2026 angepasst haben, riskieren regulatorische Konsequenzen und einen Wettbewerbsnachteil bei der Mitgliedergewinnung. Investitionen die früher auf 3 bis 5 Jahre gestreckt wurden, werden jetzt in 12 bis 18 Monate komprimiert.

Zweitens ist die TI-2.0-Infrastruktur der gematik jetzt stabil genug für produktive Projekte. Die frühen TI-1.x-Probleme (Konnektoren-Chaos, langsame gematik-Zulassungen) haben sich weitgehend gelöst. Das senkt das Implementierungsrisiko für IT-Dienstleister deutlich.

Drittens sind Personalkapazitäten noch verfügbar. 2027 bis 2029 wird der Markt für Healthcare-IT-Spezialisten deutlich enger sein. Wer jetzt rekrutiert und Expertise aufbaut, hat einen Vorlauf von zwei bis drei Jahren vor dem breiteren Markteintritt großer IT-Unternehmen in das Segment.

Quellen: gematik DiGA-Verzeichnis Q1 2026, Bundesgesundheitsministerium Vergütungsreform-Pressemitteilung (April 2026), GKV-Spitzenverband Digitalisierungsbericht 2025.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen der alten und der neuen DiGA-Vergütung?

Bisher konnten Ärzte DiGA verordnen, aber die Begleitungszeit nicht separat abrechnen. Die Reform ab April 2026 ergänzt spezifische GOP-Ziffern im EBM die Dokumentations- und Beratungszeit rund um DiGA-Verordnungen direkt abrechenbar machen. Das erhöht den Anreiz für Ärzte, DiGA aktiver in Behandlungspfade einzubeziehen, was wiederum die Nachfrage nach DiGA-kompatibler PVS-Integration treibt.

Sind IT-Dienstleister ohne Healthcare-Vorgeschichte überhaupt qualifiziert für GKV-Projekte?

Formal ja, praktisch ist der Zugang ohne Healthcare-Referenzen schwierig. Kassen verlangen in der Regel nachgewiesene Erfahrung in DSGVO-konformer Gesundheitsdatenverarbeitung und idealerweise BSI-Zertifizierungen oder gematik-Zulassungen für die eingesetzten Infrastrukturkomponenten. Der schnellste Einstieg ist ein Subkontraktverhältnis mit einem zertifizierten Healthcare-IT-Anbieter bei den ersten 1 bis 2 Projekten.

Wie funktioniert die FHIR-Anbindung an die ePA technisch?

Die ePA nutzt HL7 FHIR R4 als Datenformat für strukturierte Gesundheitsdaten. Der Zugang erfolgt über den ePA-Konnektor der Telematik-Infrastruktur 2.0. Praxisverwaltungssysteme (PVS) und Krankenhausinformationssysteme (KIS) müssen FHIR-konforme APIs implementieren, um Daten in die ePA schreiben und lesen zu können. gematik veröffentlicht Implementierungsleitfäden und stellt eine Testumgebung bereit unter epa.gematik.de.

Welche GKV-Kassen sind die relevantesten Einkäufer für digitale Infrastruktur?

TK (11,5 Mio. Versicherte), DAK (5,7 Mio.) und AOK-Gruppe (26+ Mio.) sind die größten Einkäufer. Die AOK-Gruppe ist dezentral (11 regionale AOKs) was Ausschreibungen komplexer macht, aber auch Einstiegspunkte für kleinere Dienstleister schafft. BKK-Verbund und IKK-Kassen sind für spezialisierte Angebote interessant. Vergabeplattform: dtvp.de und bund.de/EVERGABE für öffentliche Ausschreibungen.

Was sind die wichtigsten Compliance-Anforderungen für digitale Gesundheitsinfrastruktur?

Drei Regelwerke sind zentral: DSGVO (inkl. Art. 9 für Gesundheitsdaten als besondere Kategorie), SGB V (§ 291a bis 291g für ePA-spezifische Verarbeitungsregeln) und BSI C5-Kriterienkatalog für Cloud-Infrastruktur die Gesundheitsdaten verarbeitet. Zusätzlich: gematik-Zulassung für alle Komponenten die direkt an die TI angebunden werden. Das BSI veröffentlicht technische Richtlinien für Healthcare-IT unter bsi.bund.de.

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Quelle Titelbild: Pexels / www.kaboompics.com (px:7195374)

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