CSRD nach dem EU-Omnibus 2026: Wer jetzt noch berichtspflichtig ist und was ESRS-Entlastung für den Mittelstand praktisch bedeutet
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Seit dem 18. März 2026 ist die Omnibus-Änderungsrichtlinie (2026/470) in Kraft – und sie hat die CSRD-Landschaft für den Mittelstand grundlegend neu gezeichnet. Rund 80 Prozent der ursprünglich verpflichteten Unternehmen sind jetzt raus. Wer noch bleibt, welche Fristen gelten und warum das Thema für die anderen nicht erledigt ist: ein nüchterner Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
- Neue Schwelle: Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern UND mehr als 450 Mio. EUR Umsatz. Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein.
- 50.000 werden zu 5.000: Die Europäische Kommission schätzt, dass in der EU noch rund 5.000 Unternehmen direkt verpflichtet bleiben – statt ursprünglich 50.000.
- Starttermin verschoben: Verpflichtete Unternehmen müssen erst ab Geschäftsjahr 2027 berichten. Mitgliedstaaten haben bis März 2027 zur Umsetzung Zeit.
- VSME als Brücke: Für die Entlasteten kommt der freiwillige VSME-Standard – modularer Aufbau, EU-konform, für Lieferkettendruck aus dem B2B-Umfeld gedacht.
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Was am 18. März 2026 passiert ist – und was nicht
Die Richtlinie 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat zwanzig Tage später in Kraft. Das klingt technisch. Was es bedeutet: Die ursprüngliche CSRD-Architektur, die in Wellen ab 2024 große Unternehmen und ab 2026 den breiteren Mittelstand erfassen sollte, wurde nachträglich auf ein deutlich kleineres Zielfeld verkleinert.
Es ist kein komplettes Zurück. Die CSRD existiert weiterhin, die ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) bleiben das Rahmenwerk. Was sich geändert hat, ist die Schwelle. Und die ist erheblich gestiegen.
Was die Änderungsrichtlinie nicht bedeutet: eine generelle Absage an Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wer das glaubt, riskiert, in zwei Jahren wieder von vorne anzufangen – diesmal unter Zeitdruck, weil Kunden und Banken anfragen, nicht weil die Behörde es verlangt.
Die neue Schwelle: 1.000 Mitarbeiter und 450 Millionen Euro Umsatz
Die entscheidende Änderung ist das Kumulationsprinzip. Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein – mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. EUR Jahresumsatz. Wer nur eines der beiden Kriterien erfüllt, fällt nicht unter die direkte Pflicht.
Quelle: Europäische Kommission, Richtlinie 2026/470
In Deutschland bedeutet das: Ein produzierendes Unternehmen mit 800 Mitarbeitern und 600 Mio. EUR Umsatz ist raus. Ebenso ein Dienstleister mit 1.500 Beschäftigten, aber nur 200 Mio. EUR Umsatz. Berichtspflichtig bleibt, wer beides überschreitet.
Für börsennotierte KMU (Small and Midcaps) gilt ein gesondertes Regime. Sie fallen nicht unter die allgemeine CSRD-Pflicht, können aber durch Käufer- oder Investorenanfragen mittelbar Druck bekommen – genau hier setzt der VSME-Standard an.
Was die ESRS-Entlastung praktisch bedeutet
Parallel zur Schwellenerhöhung hat die EU-Kommission die ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) überarbeitet. Die Zahl verpflichtender Datenpunkte soll deutlich sinken. Das ist für die verbleibenden ~5.000 Unternehmen relevant – aber auch für alle, die freiwillig berichten oder Lieferkettendaten liefern müssen.
Konkret: Die ursprüngliche Fassung der ESRS enthielt über 1.000 Datenpunkte. Der überarbeitete Entwurf, der im Sommer 2026 als delegierter Rechtsakt erwartet wird, soll diese Zahl erheblich reduzieren. Das verringert den IT- und Prozessaufwand für die Erstberichterstatter – und macht ESRS-konforme Berichte realistischer, ohne eigene Nachhaltigkeitsabteilung.
Was sich nicht ändert: die Qualitätsanforderungen. Wer ESRS-konform berichtet, muss verifizierbare Daten liefern. „Wir haben eine Nachhaltigkeitsstrategie“ reicht nicht – gefragt sind Scope-1- und Scope-2-Emissionen mit Datenbasis, Lieferketten-Screenings, Social-Policies mit Kennzahlen.
Der VSME-Standard: Freiwillig, aber nicht folgenlos
Für Unternehmen unterhalb der neuen CSRD-Schwelle hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) den VSME erarbeitet: Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs. Er ist modular aufgebaut – ein Basismodul (wesentliche ESG-Kennzahlen) und ein erweitertes Modul für Unternehmen mit mehr Berichtsambitionen oder stärkerem Lieferkettendruck.
Die finale Version des VSME als delegierter Rechtsakt wird nach Abschluss der überarbeiteten ESRS erwartet – voraussichtlich Herbst 2026. Bis dahin kann die bestehende EFRAG-Empfehlung als Orientierungsrahmen genutzt werden. Die EU-Kommission hat bereits im Juli 2025 eine formale Empfehlung zur VSME-Nutzung verabschiedet.
VSME vs. ESRS: Was passt zu wem?
ESRS (Pflicht ab GJ 2027)
- Mehr als 1.000 Mitarbeiter
- Mehr als 450 Mio. EUR Umsatz (kumulativ)
- Vollständige Doppelte Wesentlichkeit
- Externe Verifikationspflicht
- XBRL-Tagging verpflichtend
- Erste Berichte ab Frühjahr 2028
VSME (freiwillig, ab Herbst 2026 final)
- Für KMU und Midcaps unter der CSRD-Schwelle
- Modularer Aufbau (Basis + Erweiterung)
- Keine Pflicht zur Doppelten Wesentlichkeit
- Keine externe Verifikationspflicht
- Trotzdem: EU-anerkannte Methodik
- Ideal für Lieferketten-Reporting-Anfragen
Warum ist der VSME trotzdem relevant, wenn er freiwillig ist? Weil der Druck nicht nur vom Gesetzgeber kommt. Ein Tier-1-Zulieferer eines deutschen Automobilkonzerns, der selbst CSRD-pflichtig ist, wird seinen Lieferanten Scope-3-Daten abfragen – CSRD verlangt das. Der VSME bietet diesen Lieferanten eine strukturierte, EU-konforme Antwortmöglichkeit ohne ESRS-Komplexität.
Was jetzt zu tun ist – je nach Unternehmensgröße
Die Erleichterung über den Omnibus ist verständlich. Aber die operative Konsequenz daraus zu ziehen, ist nicht trivial – weil es je nach Situation sehr unterschiedliche Antworten gibt.
Die Fragen, die der Geschäftsführer seinem Gesellschafter beantworten muss
Die Entlastung durch den Omnibus ist real. Aber sie hat eine Eigenschaft, die ich aus Erfahrung kenne: Sie schafft die Versuchung, das Thema auf später zu verschieben. „Wir sind nicht mehr verpflichtet“ klingt nach Entwarnung. Es ist keine.
Der Druck kommt jetzt vom Markt, nicht vom Gesetzgeber. Kreditgeber wollen ESG-Daten für Zinsentscheidungen (EZB-Stresstest-Anforderungen treffen die Banken, die das an ihre Firmenkunden weitergeben). Große Abnehmer brauchen Lieferkettendaten für ihren eigenen CSRD-Bericht. Versicherungen kalkulieren Klimarisiken in gewerbliche Tarife ein.
Was sich also verändert hat: die Pflicht ist weg, der Anlass ist geblieben. Unternehmen, die jetzt strukturiert anfangen – VSME-Basismodul, Scope-1-Erfassung, interne Governance – stehen in zwei Jahren besser da als die, die 2028 merken, dass ihr Hauptkunde plötzlich Daten braucht, die sie nicht haben.
Das ist keine Empowerment-Phrase. Das ist eine nüchterne Einschätzung von jemandem, der gesehen hat, was passiert, wenn Compliance-Anforderungen im letzten Quartal vor der Deadline aufschlagen.
Häufige Fragen
Müssen Unternehmen mit 800 Mitarbeitern und 500 Mio. EUR Umsatz berichten?
Nein. Beide Schwellen müssen kumulativ erfüllt sein. 800 Mitarbeiter liegen unter der 1.000-Schwelle – damit greift die direkte CSRD-Pflicht nicht, unabhängig vom Umsatz. Indirekte Pflichten über Lieferketten oder Kreditgeber können trotzdem entstehen.
Wann müssen direkt verpflichtete Unternehmen erstmals berichten?
Die Berichtspflicht beginnt für verbleibende Unternehmen ab Geschäftsjahr 2027. Der erste Bericht erscheint damit im Frühjahr 2028. Mitgliedstaaten haben bis März 2027 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Was ist der Unterschied zwischen ESRS und VSME?
ESRS ist das verpflichtende Rahmenwerk für CSRD-pflichtige Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. EUR Umsatz. VSME ist ein freiwilliger, modularer Standard für KMU und Midcaps darunter – weniger Datenpunkte, keine externe Verifikationspflicht, trotzdem EU-konform und für Lieferketten-Reporting anerkannt.
Ist der VSME-Standard bereits finalisiert?
Nein, die finale Version als delegierter Rechtsakt wird nach Abschluss der überarbeiteten ESRS erwartet – voraussichtlich Herbst 2026. Die bestehende EFRAG-Empfehlung (verabschiedet 2024) kann bereits jetzt als Orientierungsrahmen genutzt werden. Die EU-Kommission hat die VSME-Nutzung formal empfohlen.
Können Unternehmen trotzdem freiwillig nach ESRS berichten?
Ja. Die Pflicht ist weggefallen, nicht die Möglichkeit. Wer als Tier-1-Lieferant eines CSRD-pflichtigen Konzerns agiert oder Kapitalmarktzugang plant, kann freiwillig nach ESRS berichten. Das ist aufwändiger als VSME, aber für kapitalmarktaffine Unternehmen manchmal die sinnvollere Wahl.
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