Ein aufgeräumter Büroarbeitsplatz in einem mittelständischen Betrieb: Schreibtisch mit aufgeklapptem Laptop, daneben ein Stapel Ablage, an der Wand darüber eine runde Wanduhr. Ruhige Szene, ein Objekt
10.10.2026

Keine Zeit für KI wird zum Personalrisiko

5 Min. Lesezeit

73 Prozent der befragten Beschäftigten nutzen KI bei der Arbeit, doch nur 24 Prozent haben Arbeitszeitregeln mit Lernzeit. Dabei verlangt Art. 4 der KI-Verordnung seit Februar 2025 von KI-nutzenden Betrieben jeder Größe Maßnahmen, die den Aufbau von KI-Kompetenz beim Personal unterstützen. Fehlende Lernzeit wird damit zum Personal- und Pflichtrisiko.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nutzung ist verbreitet, die Lernzeit fehlt oft. 73 Prozent der befragten Beschäftigten nutzen KI bei der Arbeit, nur 24 Prozent haben Arbeitszeitregeln mit Lernzeit.
  • Art. 4 verlangt Maßnahmen und keine Garantie. Nach der Neufassung vom 27. Juli 2026 unterstützen Anbieter und Betreiber den Aufbau von KI-Kompetenz, ein bestimmtes Niveau einzelner Personen müssen sie ausdrücklich nicht garantieren.
  • Drei Schritte machen den Anfang nachvollziehbar. Feste Lernzeit, eine Frage im Bewerbungsgespräch und eine Dokumentation der Maßnahmen kommen ohne vorgeschriebenes Schulungsformat aus.

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Streit um Lernzeit unter Entwicklern

Am 9. Oktober erschien ein Blogbeitrag des Entwicklers Geoffrey Huntley mit dem knappen Titel „replaced“, zu Deutsch „ersetzt“. Für Huntley ist die Nutzung von KI im Softwareberuf keine Option mehr. Sein Rat an Einstellende umfasst drei Punkte: Entwicklungszeit fest einplanen, Beschäftigte nach KI-Kompetenz einstufen und zwischen „Producern“ und „Consumern“ unterscheiden. Producer automatisieren mit KI Abläufe, Consumer bedienen die Werkzeuge nur. Eine Methodik für diese Einteilung fehlt.

Einen Tag später meldete sich der Software-Ingenieur Addy Osmani mit einem Einwand zu Wort. Ein Team, das KI nur nach Feierabend ausprobieren darf, bekomme die stille Botschaft, dass die Nutzung nicht zähle.

Wie zugespitzt die Debatte läuft, zeigt eine Empfehlung an Beschäftigte, bei einem KI-Verbot des Arbeitgebers zu kündigen. Michael Taiwo antwortete darauf, KI-Kompetenz sei wichtig. Kündigen sei aber ein teurer Rat für jemanden, der Miete für drei Personen zahlt. Die Debatte stammt aus der Softwarebranche. Die Frage dahinter stellt sich auch im Mittelstand, nämlich ob Lernzeit zur Arbeitszeit gehört.

Was ist KI-Kompetenz? KI-Kompetenz bezeichnet das Wissen und die Fähigkeiten, KI-Werkzeuge im Beruf sachkundig einzusetzen und ihre Grenzen einzuschätzen. Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung dieser Kompetenz beim Personal unterstützen. Ein bestimmtes Niveau einzelner Personen müssen sie nach der Neufassung vom 27. Juli 2026 ausdrücklich nicht garantieren.

KI-Nutzung und Lernzeit im Vergleich

In der Weiterbildungsstudie 2026 der Bitkom Akademie geben 73 Prozent der befragten Beschäftigten an, KI bei der Arbeit zu nutzen. Im Vorjahr lag der Wert bei 64 Prozent. Ihre KI-Kompetenz ausbauen wollen 79 Prozent. Arbeitszeitregelungen, die Lernzeit berücksichtigen, haben dagegen nur 24 Prozent. Lediglich 21 Prozent erleben, dass ihre Führungskraft Weiterbildung aktiv anspricht.

Befragt wurden in den Kalenderwochen 17 bis 22 insgesamt 1.275 Erwerbstätige und 84 Mitglieder von Geschäftsleitungen, repräsentativ ist die Erhebung nicht. Die Geschäftsleitungen setzen darin auf die eigenen Leute. 77 Prozent begegnen veränderten Kompetenzanforderungen vor allem mit der Qualifizierung eigener Beschäftigter, noch vor Automatisierung und Recruiting. Zugleich räumen 45 Prozent ein, dass Investitionen eher in Technik als in Qualifizierung fließen.

Fehlende Zeit bremst die Digitalisierung im Mittelstand seit Langem. In einer im März veröffentlichten repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom unter 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten setzen 41 Prozent KI ein, im Vorjahr waren es 17 Prozent. Als Hemmnis der Digitalisierung nennen 66 Prozent fehlende Zeit. Davor rangieren Datenschutzvorgaben mit 77 Prozent und der Fachkräftemangel mit 70 Prozent. Dieselbe Zeit fehlt beim Lernen.

Was Artikel 4 verlangt

Art. 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit dem 27. Juli 2026 gilt er in der Fassung der Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744. Anbieter und Betreiber ergreifen danach Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Betreiber sind Unternehmen, die KI-Systeme im eigenen Betrieb einsetzen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen müssen sie ausdrücklich nicht garantieren.

Nach den Hinweisen der Bundesnetzagentur schreibt Art. 4 kein bestimmtes Schulungsformat vor. Empfohlen wird, die Maßnahmen zu dokumentieren. Fehlende KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten, vor allem wenn ein Schaden entsteht. Gemeint ist die Pflicht, im Geschäftsbetrieb die übliche Umsicht walten zu lassen.

Die Pflicht verlangt nachvollziehbare Maßnahmen, ein teures Format verlangt sie nicht. Der Aufwand liegt damit vor allem in der Arbeitszeit, die Beschäftigte zum Lernen erhalten.

Drei Schritte für die Geschäftsführung

Der erste Schritt ist eine feste Lernzeit pro Woche, im Kalender eingetragen wie ein Kundentermin. Damit entfällt die stille Botschaft, die Osmani beschreibt. Im Büro dient die Zeit etwa dazu, Protokolle oder Schriftverkehr mit KI zu erproben. Im Vertrieb geht es um Angebotsentwürfe und Gesprächsvorbereitung, in Fachrollen um Auswertungen und Recherchen. Das Ziel ist der Weg vom Consumer zum Producer, der mit KI eigene Abläufe automatisiert.

Der zweite Schritt ist eine Frage im Bewerbungsgespräch. Als Warnsignale gelten Huntley eine ablehnende Haltung gegenüber KI, verdeckter KI-Einsatz während des Gesprächs und fehlende eigene Erfahrung. Seine Basis für Entwickler liegt hoch. Sie sollen am Whiteboard erklären können, wie ein Coding-Agent arbeitet, also ein Programm, das selbstständig Code schreibt. Dazu gehören zwei Begriffe. Das Kontextfenster ist die Textmenge, die das Modell auf einmal verarbeitet. Tokenisierung meint die Zerlegung von Text in kleine Einheiten. Als stark gelten eigene Projekte, bei Führungskräften zudem nachprüfbare organisatorische Änderungen.

Für Büro- und Vertriebsrollen genügt eine einfachere Frage nach einem eigenen Beispiel aus dem Arbeitsalltag. Aufschlussreich ist der Nachsatz, wie die Person das Ergebnis geprüft hat. Er zielt auf eine Schieflage, vor der der Account @bertlef_ im Thread zu Huntleys Beitrag warnte. Wer nur KI-orientierte Leute einstelle, könne dem Team schaden, weil dann niemand mehr ohne Werkzeug Probleme löse.

Der dritte Schritt ist eine kurze Dokumentation. Sie hält fest, wer wann an welcher Maßnahme teilgenommen hat und welche KI-Werkzeuge im Einsatz sind. Damit folgt der Betrieb der Empfehlung, die Maßnahmen schriftlich nachvollziehbar zu machen. Strategisch verankert haben Weiterbildung bislang 51 Prozent der befragten Geschäftsleitungen.

Häufige Fragen

Gilt Art. 4 auch für Betriebe, die nur einen allgemeinen Chatbot nutzen?

Ja. Die Pflicht trifft nach den Hinweisen der Bundesnetzagentur Betreiber jeder Größe, auch beim Einsatz allgemeiner Chatbots. Darunter fällt damit auch ein Betrieb, dessen Beschäftigte nur ein Dialogprogramm für Texte nutzen.

Braucht ein Betrieb ein Zertifikat oder einen KI-Beauftragten?

Nein. Art. 4 schreibt weder eine Zertifizierung noch einen KI-Beauftragten vor. Empfohlen ist die Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen.

Ist die Pflicht mit der Omnibus-Verordnung weggefallen?

Nein. Ursprünglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die Pflicht in eine Empfehlung umzuwandeln. Dieser Vorschlag setzte sich nicht durch, Art. 4 gilt seit dem 27. Juli 2026 in neuer Fassung.

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