CBAM ab 2026: 50-Tonnen-Regel für Importeure
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50 Tonnen CBAM-Waren pro Importeur und Jahr trennen seit dem 1. Januar 2026 den vereinfachten Einstieg von der vollen Regelphase des CO2-Grenzausgleichssystems. Oberhalb dieser Schwelle greifen Zulassung, Berichtspflichten sowie Kauf und Abgabe von Zertifikaten. Laut Europäischer Kommission deckt die Regel weiter über 99 Prozent der erfassten Emissionen ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Regelphase: Seit dem 1. Januar 2026 gelten Zulassung, Berichte sowie Kauf und Abgabe von CBAM-Zertifikaten für graue Emissionen in Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff.
- De-minimis: Unter 50 Tonnen pro Jahr entfallen die CBAM-Pflichten; laut Kommission entlastet das voraussichtlich rund 182.000 Importeure, vorwiegend KMU und Privatpersonen.
- Zertifikate: Der Preis lag im ersten Quartal 2026 bei 75,36 Euro und im zweiten bei 75,28 Euro; Kauf ab 1. Februar 2027, erste Abgabe für 2026 bis 30. September 2027.
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Die Regelphase bindet Importeure an Zulassung und Zertifikate
Die CBAM-Regelphase (definitive regime) gilt ab dem 1. Januar 2026. Nach Angaben der Europäischen Kommission, Generaldirektion Taxation and Customs Union (TAXUD), greifen dann die Zulassung als zugelassener CBAM-Anmelder, laufende Berichtspflichten sowie Kauf und Abgabe von CBAM-Zertifikaten für die in den Waren eingebetteten Emissionen, die grauen Emissionen.
Was ist CBAM? CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism, den CO2-Grenzausgleich der EU. Importeure bestimmter Waren müssen die im Ausland entstandenen Emissionen melden und dafür Zertifikate erwerben. Ziel ist eine Gleichbehandlung importierter und in der EU produzierter Güter beim CO2-Preis.
Erfasst sind ausgewählte Waren in den Sektoren Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Wer CBAM-Waren in die EU einführt und die Schwellenlogik überschreitet, steuert den Status des zugelassenen CBAM-Anmelders (authorised CBAM declarant), die Datenqualität der Emissionsnachweise und die Liquidität für Zertifikate. Indirekte Zollvertreter bleiben für viele Mittelständler die operative Schnittstelle zur Zollabwicklung; die materielle Verantwortung für CBAM-Pflichten bleibt an den Anmelderstatus gekoppelt.
Rechtsgrundlage des Systems ist die Verordnung (EU) 2023/956. Die Vereinfachung der Massen-Schwelle steht in der Verordnung (EU) 2025/2083 vom 8. Oktober 2025 zur Änderung der CBAM-Verordnung. Für den Zertifikatspreis verweist TAXUD auf die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2548 der Kommission vom 10. Dezember 2025.
50 Tonnen pro Jahr entscheiden über den Anmelderstatus
Importeure mit mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr müssen den Status des zugelassenen CBAM-Anmelders beantragen. Die Omnibus-Vereinfachung (Omnibus I) setzt eine massenbezogene De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Importeur und Jahr; darunter entfallen die CBAM-Pflichten. Der Rat der Europäischen Union hat die Vereinfachung in einer Pressemitteilung vom 29. September 2025 bestätigt.
Laut Kommission befreit die 50-Tonnen-Schwelle voraussichtlich rund 182.000 Importeure, überwiegend KMU und Privatpersonen, deckt aber weiter über 99 Prozent der Emissionen im Anwendungsbereich ab. Für den DACH-Mittelstand heißt das: die Mengenrechnung pro Kalenderjahr wird zum Steuerungspunkt. Wer knapp unter der Schwelle bleibt, spart Zulassung, Bericht und Zertifikatskauf. Wer dauerhaft darüber liegt, braucht Prozesse für Registerzugang, Emissionsdaten und Budgetierung.
Einkauf und Controlling sollten die Jahresmengen je CBAM-Ware früh aggregieren, Lieferantenwechsel und Projektspitzen einrechnen und klären, ob die Schwelle pro juristischer Person und Jahr sauber dokumentiert ist. Die DEHSt im Umweltbundesamt ist in Deutschland die nationale zuständige Behörde (NCA) und führt die nationale Umsetzung am CBAM-Register und am Authorisation Management Module (AMM).
Zertifikatspreis, Kaufstart und Abgabefrist laufen gestaffelt
Der CBAM-Zertifikatspreis entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Auktionsclearingpreise für EU-ETS-Berechtigungen (EUA). 2026 veröffentlicht die Kommission den Preis vierteljährlich, ab 2027 wöchentlich. Für das erste Quartal 2026 beträgt der veröffentlichte Preis 75,36 Euro, für das zweite Quartal 2026 75,28 Euro.
CBAM-Zertifikate werden ab Februar 2027 auf der gemeinsamen zentralen Plattform (common central platform, CCP) gekauft. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) nennt den Verkaufsstart am 1. Februar 2027. Die erste Abgabe von CBAM-Zertifikaten für die grauen Emissionen des Jahres 2026 ist bis zum 30. September 2027 fällig. Überschüssige Zertifikate können bis zum 31. Oktober 2027 zurückgekauft werden.
Ab 2027 müssen zugelassene Anmelder am Ende jedes Quartals mindestens 50 Prozent der seit Jahresbeginn importierten grauen Emissionen als Zertifikate auf dem CBAM-Konto vorhalten. Das verschiebt Liquidität in den laufenden Importzyklus: CFO und Treasury brauchen eine rollierende Vorhaltung, nicht nur eine Jahresendabrechnung. CBAM-Zertifikate sind laut DEHSt nicht handelbar und nicht übertragbar; nur der kaufende zugelassene Anmelder darf sie nutzen. Ein Zweitmarkt entfällt; Fehlmengen lassen sich nicht über den Nachbarn ausgleichen.
Ist-Daten und Drittland-CO2-Preise senken die Abgabemenge
Wurde im Produktionsland bereits ein CO2-Preis gezahlt, kann der entsprechende Betrag angerechnet und die abzugebende Zertifikatsmenge reduziert werden. Für Einkauf und Lieferantenmanagement zählt deshalb der belastbare Nachweis über gezahlte CO2-Kosten im Drittland genauso wie die Mess- und Bilanzlogik der grauen Emissionen in der Lieferkette.
Wer keine eigenen Ist-Werte vorlegt, fällt auf Default-Werte. Nach einer ICAP-Zusammenfassung der Kommissions-Durchführungsakte steigen die Default-Werte 2026 um 10 Prozent, 2027 um 20 Prozent und ab 2028 um 30 Prozent, mit einer Sonderregel für Düngemittel. Die Staffel soll Ist-Werte fördern. Für Stahl, Aluminium und Zement bedeutet das: je später belastbare Primärdaten vorliegen, desto teurer wird die Zertifikatsrechnung relativ zum realen Emissionsprofil.
Parallel sinken laut ICAP für 2026 und 2027 die kostenlosen Zuteilungen im EU-ETS für betroffene CBAM-Sektoren um 2,5 Prozent pro Jahr. Der Grenzausgleich und der schrittweise Abbau der Gratiszuteilung laufen damit zeitlich synchron. Für EU-Produzenten steigen die internen CO2-Kosten; für Importeure wird der Zertifikatspfad zum vergleichbaren Preissignal. Vertragspreise, Incoterms und Klauseln zu Datenlieferung sowie Kostenweitergabe gehören auf die Agenda der nächsten Lieferantengespräche.
WTO-Streit und Downstream-Pläne bleiben Aufsichtsthemen
Die Europäische Kommission stellt CBAM als WTO-kompatibel dar und begründet den Mechanismus als Angleichung des CO2-Preises von Importen an das EU-ETS. Kritische Stimmen aus Handel und Entwicklungsländern sehen darin den Verdacht grüner Industriepolitik oder Protektionismus. Die Russische Föderation hat 2025 WTO-Konsultationen beantragt. Indien, Brasilien, China und Südafrika haben CBAM wiederholt als einseitige Belastung kritisiert. Eine juristische Sekundärquelle, Carlo de Stefano in European Papers (2026), ordnet den russischen Konsultationsantrag und GATT-Argumente zu Meistbegünstigung und nationaler Behandlung ein.
Laut ICAP hat die Kommission Ende 2025 unter anderem vorgeschlagen, den Anwendungsbereich ab dem 1. Januar 2028 um rund 180 aluminium- und stahlintensive Downstream-Produkte zu erweitern. Das ist bislang ein Legislativvorschlag und noch keine geltende Rechtslage. Für Einkauf und Produktkalkulation lohnt die Beobachtung: Bauteile, Halbzeuge und weiterverarbeitete Waren können in späteren Tranchen in den Mechanismus rutschen.
Operativ bleibt der Fokus 2026 und 2027 klar: Mengen gegen die 50-Tonnen-Schwelle prüfen, Anmelderstatus und Registerzugang absichern, Emissionsdaten und Drittland-CO2-Nachweise in die Lieferverträge schreiben, Zertifikatskosten mit den veröffentlichten Quartalspreisen budgetieren und ab 2027 die 50-Prozent-Vorhaltung pro Quartal im Liquiditätsplan verankern.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die CBAM-Regelphase?
Die Regelphase gilt ab dem 1. Januar 2026. Dann greifen Zulassung, Berichtspflichten sowie Kauf und Abgabe von CBAM-Zertifikaten für die grauen Emissionen der erfassten Waren.
Wer braucht den Status des zugelassenen CBAM-Anmelders?
Importeure mit mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr müssen den Status beantragen. Unter der massenbezogenen De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Importeur und Jahr entfallen die CBAM-Pflichten.
Wann und wo werden CBAM-Zertifikate gekauft?
Der Kauf erfolgt ab Februar 2027 auf der gemeinsamen zentralen Plattform. Die DEHSt nennt den Verkaufsstart am 1. Februar 2027. Die erste Abgabe für die Emissionen des Jahres 2026 ist bis zum 30. September 2027 fällig.
Wie wird der CBAM-Zertifikatspreis ermittelt?
Der Preis entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Auktionsclearingpreise für EU-ETS-Berechtigungen. 2026 erscheint er vierteljährlich, ab 2027 wöchentlich. Für Q1 2026 lag er bei 75,36 Euro, für Q2 2026 bei 75,28 Euro.
Kann ein im Ausland gezahlter CO2-Preis die Abgabe senken?
Ja. Wurde im Produktionsland bereits ein CO2-Preis gezahlt, kann der entsprechende Betrag angerechnet und die abzugebende Zertifikatsmenge reduziert werden. Dafür brauchen Unternehmen belastbare Nachweise aus der Lieferkette.
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