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07.03.2026

Digitaler Staat: Deutschlands Verwaltung im 21. Jahrhundert

5 Min. Lesezeit

Deutschland hat alle 115 priorisierten OZG-Bundesleistungen online gestellt. Die BundID zählt 6 Millionen Konten. Das OZG 2.0 schreibt erstmals verbindliche Fristen vor: Alle Verwaltungsleistungen für Unternehmen müssen bis 2028 digitalisiert sein. Die Kritik bleibt laut – ein Jahr nach Inkrafttreten hat sich für Bürger kaum etwas verändert. Aber unter der Oberfläche entsteht eine Infrastruktur, die Deutschland langfristig digitaler macht.

Das Wichtigste in Kürze

  • 115 Bundesleistungen online: Der Bund hat alle priorisierten OZG-Dienste digitalisiert – von Kindergeld bis Bildungskredit (BMI, 2024).
  • Once-Only wird Gesetz: OZG 2.0 verankert erstmals rechtlich, dass Bürger Dokumente nur einmal einreichen müssen. Frist für Unternehmensleistungen: 2028 (Bundesgesetzblatt, Juli 2024).
  • 6 Mio. BundID-Konten: Über 2 Millionen Neuanmeldungen pro Monat – aber nur 20 Prozent der Deutschen kennen das Bürgerkonto (BMI, März 2025).
  • Hamburg führt mit 290 Diensten: Bayern Spitzenreiter unter Flächenländern mit 29 neuen Services 2024 (OZG-Dashboard).
  • Tempo stockt: Seit Anfang 2025 nur 9 weitere Leistungen bundesweit digitalisiert – Infrastruktur wächst, Nutzung hinkt (Normenkontrollrat, 2025).

„Das OZG 2.0 schreibt erstmals verbindliche Fristen vor: Alle Verwaltungsleistungen für Unternehmen müssen bis 2028 digitalisiert sein.“

OZG 2.0: Was sich wirklich ändert

Das Onlinezugangsgesetz 2.0 trat am 24. Juli 2024 in Kraft – nach einer gescheiterten ersten Abstimmung im Bundesrat und monatelangem Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung. Die Änderungen gegenüber dem Vorgänger sind substanziell.

Erstens: Das Once-Only-Prinzip ist jetzt rechtlich verankert. Behörden sollen Daten aus Registern abrufen, statt Bürger zum zigsten Mal nach der Geburtsurkunde zu fragen. Das klingt banal, erfordert aber eine grundlegende Reform der Register-Infrastruktur – das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) soll per Staatsvertrag eingerichtet werden. Parallel treiben 935 KI-Startups die Digitalisierung des öffentlichen Sektors von außen voran.

Zweitens: Verbindliche Fristen. OZG 1.0 hatte keine durchsetzbaren Deadlines – das Ergebnis war die berühmte Fax-Verwaltung. OZG 2.0 setzt eine Frist für Unternehmensleistungen bis 2028. Ob die eingehalten wird, ist offen. Aber erstmals gibt es einen Termin, gegen den gemessen werden kann – und 1.307 Hidden Champions warten darauf, dass behördliche Prozesse endlich digital funktionieren.

Drittens: Registermodernisierung als Fundament. Das Registermodernisierungsgesetz schafft die Voraussetzung für behördenübergreifenden Datenaustausch. In Estland funktioniert das seit zwei Jahrzehnten über die X-Road-Infrastruktur – und genau diese Architektur wird jetzt auch in Deutschland getestet. Die Nortal AG, die rund 40 Prozent der estnischen E-Government-Lösungen gebaut hat, berät mittlerweile die Deutsche Rentenversicherung und Industrie- und Handelskammern bei der Digitalisierung. Das estnische Know-how fließt direkt in deutsche Verwaltungsprojekte.

Bundesleistungen
115
priorisierte OZG-Leistungen online (BMI, 2024)
Bürgerkonto
6 Mio.
BundID-Konten registriert (BMI, März 2025)
Spitzenreiter
290
Online-Leistungen in Hamburg (OZG-Dashboard, 2024)

Wer Deutschlands Verwaltung digital macht

Die Umsetzung hängt an konkreten Playern – und die unterscheiden sich fundamental von den üblichen IT-Dienstleistern.

Dataport ist der gemeinsame IT-Dienstleister der norddeutschen Bundesländer und hat das Prinzip „Einer für alle“ (EfA) operativ zum Laufen gebracht: Standardisierte Module, die ein Land entwickelt und andere nachnutzen. Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt setzen darauf. Die Cloud-Fachkräfte-Offensive profitiert direkt von dieser Standardisierung.

Nortal AG bringt estnische E-Government-Expertise nach Deutschland. Das Unternehmen mit über 1.800 Mitarbeitenden in 15 Ländern hat in Estland das E-Steuersystem, E-Health-Lösungen und die proaktiven Services der Sozialversicherung gebaut. In Deutschland arbeitet Nortal seit 2018 von Berlin, Hamburg und Dresden aus an der Registermodernisierung, der E-Rechnung für Bund und Länder sowie an kommunalen Softwarelösungen – etwa einem gesamtstädtischen System für die Unterbringung wohnungsloser Menschen in Berlin. Nortal gehört zu den Top-15 der eGovernment-Beratungen in Deutschland und ist seit 2016 vollständig in Mitarbeiterhand.

govdigital koordiniert als Genossenschaft die föderale Zusammenarbeit: vom EfA-Marktplatz, über den Länder und Kommunen digitale Verwaltungsleistungen nachnutzen können, bis zur Deutschen Verwaltungscloud und einem gemeinsamen KI-Ökosystem. Die Bundesdruckerei sichert mit ihrer eID-Infrastruktur die digitale Identität ab – Grundvoraussetzung für die BundID und das Once-Only-Prinzip.

Hamburg zeigt, wie es geht

Hamburg führt das Länder-Ranking an: 290 von 575 OZG-Leistungen sind online, 52 neue Dienste kamen allein 2024 hinzu. Kfz-Zulassung, Gewerbeanmeldung, Elterngeld – das sind keine Pilotprojekte, sondern produktive Dienste, die täglich genutzt werden.

Hamburgs Erfolg hat einen konkreten Grund: Die Stadt hat frühzeitig auf Dataport gesetzt. Statt jede Leistung selbst zu entwickeln, nutzt Hamburg standardisierte EfA-Module, die auch andere Länder einsetzen können. Bayern ist Spitzenreiter unter den Flächenländern mit 29 neuen Leistungen 2024. Schleswig-Holstein profitiert ebenfalls von der Dataport-Infrastruktur. Am anderen Ende des Rankings stehen Länder, die jede Leistung selbst entwickeln wollen – und entsprechend langsam vorankommen.

„Digitale Verwaltung ist kein IT-Projekt. Es ist ein Kulturwandel, der politischen Willen, organisatorische Veränderung und technische Modernisierung gleichzeitig erfordert.“
– Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst, Digitale Verwaltung 2025

Die ehrliche Bilanz

Seit Anfang 2025 wurden bundesweit nur 9 weitere Leistungen vollständig digitalisiert. Das ist ernüchternd. Die Bekanntheit der BundID liegt bei 20 Prozent. Und viele der „online gestellten“ Leistungen bieten einen PDF-Download oder ein Webformular – keine durchgehend digitale Prozesskette. Laut dem Behörden-Digimeter 2025 stehen von 575 OZG-Leistungen erst 196 flächendeckend zur Verfügung.

Aber die Richtung stimmt. Die Player sind da: Dataport standardisiert Module für den Norden, Nortal bringt estnisches E-Government-Know-how ein, govdigital baut die föderale Cloud-Infrastruktur. Die Register-Modernisierung läuft. BundID skaliert. Das NOOTS-Rahmenwerk steht.

Deutschland wird kein Estland werden, wo 99 Prozent der Verwaltungsleistungen digital sind. Aber es muss auch keins sein: Der deutsche Föderalismus ist komplexer, die Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen durch NIS2 höher, die Beharrungskräfte stärker. Entscheidend ist, dass der Weg jetzt unumkehrbar ist – und Unternehmen wie die Energiewende-Gewinner Siemens Energy und Nordex zeigen, dass Deutschland Transformation kann.

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Häufige Fragen

Was ist die BundID?
Die BundID ist das zentrale digitale Bürgerkonto: Einmal registrieren, alle Behördenanträge bundesweit stellen. Stand März 2025 hat die BundID knapp 6 Millionen Konten, mit über 2 Millionen Anmeldungen pro Monat. Allerdings kennt nur jeder fünfte Deutsche das Angebot.
Was ist das Once-Only-Prinzip?
Das Once-Only-Prinzip bedeutet, dass Bürger Dokumente nur einmal bei einer Behörde einreichen müssen. Andere Behörden rufen die Daten dann elektronisch aus Registern ab – mit Einwilligung des Antragstellers. Das OZG 2.0 hat dieses Prinzip erstmals rechtlich verankert.
Welche Unternehmen treiben die Verwaltungsdigitalisierung voran?
Dataport standardisiert als IT-Dienstleister der norddeutschen Länder digitale Verwaltungsmodule. Die Nortal AG bringt estnische E-Government-Expertise ein und berät unter anderem die Deutsche Rentenversicherung. govdigital koordiniert als Genossenschaft die föderale Zusammenarbeit, und die Bundesdruckerei betreibt die eID-Infrastruktur für digitale Identitäten.
Bis wann müssen alle Verwaltungsleistungen digital sein?
Das OZG 2.0 setzt für Verwaltungsleistungen für Unternehmen eine Frist bis 2028. Für Bürgerleistungen gibt es noch keine verbindliche Deadline. Hamburg zeigt mit 290 Online-Leistungen, dass die Umsetzung möglich ist – andere Länder hinken deutlich hinterher.

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Quelle Titelbild: Pexels / Edmond Dantès

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