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01.05.2025

Digitale Barrierefreiheit: BFSG ab Juni

3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
  • Betroffen sind alle B2C-Unternehmen mit digitalen Produkten und Dienstleistungen.
  • WCAG 2.1 AA ist der technische Standard für barrierefreie Websites und Apps.
  • Bußgelder bei Verstößen: bis zu 100.000 Euro pro Fall.
  • 12% der deutschen Bevölkerung leben mit einer Behinderung – Barrierefreiheit ist ein Marktzugang.

Ab dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen in Deutschland barrierefrei sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in nationales Recht um und betrifft nahezu jedes Unternehmen mit einer Website, App oder einem Online-Shop.

 

Barrierefreiheit ist nicht nur Compliance – es ist Marktzugang. 12% der deutschen Bevölkerung leben mit einer Behinderung. Dazu kommen Millionen älterer Menschen, die von barrierefreiem Design profitieren.

 

Was das BFSG konkret fordert

Das BFSG fordert Barrierefreiheit für: E-Commerce-Websites und -Apps, Self-Service-Terminals, elektronische Kommunikationsdienste, audiovisuelle Mediendienste und E-Books. Der technische Standard ist EN 301 549, der auf WCAG 2.1 Level AA basiert.

 

Konkret: Websites müssen per Tastatur bedienbar sein, Bilder brauchen Alternativtexte, Videos Untertitel, Formulare klare Labels, Kontraste müssen ausreichend sein (mindestens 4,5:1) und Inhalte müssen mit Screenreadern nutzbar sein.

 

KERNZAHLEN
12%
der deutschen Bevölkerung leben mit einer Behinderung – Bar
40%
der Barrieren automatisch. Tag 15-30: Manueller Aud
100.000
Euro pro Fall. 12% der deutschen Bevölkerung leben mit ei

Die häufigsten Barrieren auf Websites

Fehlende Alt-Texte: Bilder ohne Beschreibung sind für Screenreader-Nutzer unsichtbar. Lösung: Jedes informative Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text.

 

Schlechte Kontraste: Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund ist für Menschen mit Sehbeeinträchtigung nicht lesbar. Lösung: Mindestens 4,5:1 Kontrastverhältnis für normalen Text.

 

Nicht-tastaturzugängliche Elemente: Dropdown-Menüs, Modals und Custom-Components, die nur mit der Maus funktionieren. Lösung: Alle interaktiven Elemente müssen mit Tab, Enter und Escape bedienbar sein.

 

Fehlende Formular-Labels: Eingabefelder ohne zugeordnetes Label sind für Screenreader nicht identifizierbar. Lösung: Jedes Input-Feld braucht ein HTML-Label-Element.

 

Audit und Umsetzung: Der 90-Tage-Plan

Tag 1-14: Automatisierter Accessibility-Audit mit Tools wie axe (Deque), Lighthouse (Google) oder WAVE (WebAIM). Identifiziert 30-40% der Barrieren automatisch.

 

Tag 15-30: Manueller Audit mit Screenreader (NVDA, VoiceOver) und Tastatur-Navigation. Findet die Barrieren, die automatische Tools nicht erkennen.

 

Tag 31-75: Umsetzung der Fixes – priorisiert nach Impact: Tastaturzugänglichkeit → Alt-Texte → Kontraste → ARIA-Attribute → Formulare.

 

Tag 76-90: Re-Audit, Dokumentation, Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Prozesse für laufende Barrierefreiheit definieren (Tests in der CI/CD-Pipeline).

 

Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil

Barrierefreie Websites sind oft bessere Websites – für alle Nutzer. Klare Struktur, gute Kontraste, effiziente Navigation und semantisches HTML verbessern SEO, Mobile-Experience und Conversion-Rate.

 

Unternehmen, die Barrierefreiheit proaktiv umsetzen, signalisieren Werte: Inklusion, Qualitätsanspruch und Kundenorientierung. In Ausschreibungen des öffentlichen Sektors ist WCAG-Konformität zunehmend ein Pflichtkriterium.

 

Laufende Barrierefreiheit sicherstellen

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Neue Inhalte, neue Features und Redesigns können Barrieren einführen. Laufende Maßnahmen: Accessibility-Checks in der CI/CD-Pipeline (axe-core, pa11y), Schulung für Content-Ersteller (Alt-Texte, Überschriften-Hierarchie), regelmäßige manuelle Audits (halbjährlich) und User-Testing mit Menschen mit Behinderungen.

 

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für alle Unternehmen?

Für alle B2C-Unternehmen mit digitalen Produkten/Dienstleistungen. Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeitende, <2 Mio. Umsatz) sind von einigen Pflichten ausgenommen, aber nicht vollständig befreit. B2B-Angebote sind formal nicht betroffen, aber oft nicht klar von B2C trennbar.

Was kostet ein Accessibility-Audit?

Automatisierter Audit: Kostenlos (axe, Lighthouse). Professioneller manueller Audit: 3.000-15.000 Euro, abhängig vom Umfang der Website. Umsetzung der Fixes: 5.000-50.000 Euro, abhängig von der Anzahl und Schwere der Barrieren.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Bußgelder bis zu 100.000 Euro pro Verstoß. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind zuständig. Zusätzlich: Abmahnrisiko durch Verbraucherverbände und Wettbewerber.

Muss ich eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?

Ja. Das BFSG verlangt eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit – analog zur Datenschutzerklärung. Sie muss den Konformitätsstand beschreiben und einen Feedback-Mechanismus für Nutzer bieten.

Reichen automatische Tests für BFSG-Compliance?

Nein. Automatische Tests finden 30-40% der Barrieren. Manuelle Prüfung (Tastaturnavigation, Screenreader-Test) ist für vollständige Compliance unverzichtbar. Die Kombination aus automatischen Tests in der CI/CD-Pipeline und regelmäßigen manuellen Audits ist Best Practice.

 

Quelle des Titelbildes: Pexels / George Morina

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