DiGA-Markt: Chancen und Überlebensstrategien für Anbieter
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423.000 Verordnungen in einem Jahr, ein Marktvolumen von 152 Millionen Euro und 59 zugelassene Apps im BfArM-Verzeichnis: Der DiGA-Markt in Deutschland wächst. Gleichzeitig sind zehn digitale Gesundheitsanwendungen bereits wieder gestrichen worden – vier davon aus wirtschaftlichen Gründen. Apps auf Rezept sind kein Selbstläufer. Eine Bestandsaufnahme zwischen Boom und Bereinigung.
Das Wichtigste in Kürze
- 423.000 DiGA-Verordnungen 2024: Ein Plus von 85% gegenüber dem Vorjahr. 32% der Arztpraxen verordnen inzwischen digitale Gesundheitsanwendungen (McKinsey eHealth Monitor, 2025).
- 59 DiGA im BfArM-Verzeichnis: 41 dauerhaft gelistet, 18 zur Erprobung. Aber 10 wurden bereits gestrichen, 4 davon auf Herstellerantrag wegen wirtschaftlicher Gründe.
- 152 Mio. Euro Marktvolumen: Bei einem Durchschnittspreis von 361 Euro pro DiGA-Verordnung. Die Preise sinken, das Volumen steigt langsam (McKinsey, 2025).
- Elektronische Verordnung ab 2026: Die Umstellung auf die eVO (elektronische Verordnung) soll den Verschreibungsprozess vereinfachen und die Akzeptanz bei Ärzten steigern.
- Nicht jedes Geschäftsmodell trägt: Die Kombination aus begrenzter Patientenzahl, sinkenden Preisen und hohen Entwicklungskosten macht den DiGA-Markt für Startups riskant.
Von Null auf 423.000: Die DiGA-Entwicklung in Zahlen
Als Deutschland 2020 als erstes Land weltweit einen Erstattungsweg für digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept schuf, galt das als Pionierleistung. Fünf Jahre später zeigen die Zahlen, dass das Modell funktioniert – aber langsamer als erhofft.
Der McKinsey eHealth Monitor 2025 dokumentiert einen deutlichen Anstieg: 423.000 Verordnungen in 2024, ein Plus von 85% gegenüber dem Vorjahr. 32% der Arztpraxen haben mindestens einmal eine DiGA verordnet, verglichen mit 26% im Vorjahr. Das Marktvolumen lag bei geschätzten 152 Millionen Euro, bei einem Durchschnittspreis von 361 Euro pro Verordnung.
Die Zahlen klingen ermutigend, aber der Kontext ist wichtig: Bei über 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland entsprechen 423.000 Verordnungen einer Quote von unter 0,6%. Die DiGA erreicht bisher vor allem jüngere, digital affine Patienten in urbanen Zentren. Im ländlichen Raum und bei älteren Patienten ist die Durchdringung deutlich geringer.
59 Apps, 10 Streichungen: Der Markt bereinigt sich
Im BfArM-Verzeichnis sind aktuell 59 DiGA gelistet – 41 dauerhaft und 18 zur Erprobung. Die häufigsten Indikationen sind psychische Erkrankungen (Depression, Angststörungen, Schlafstörungen), Schmerz und Diabetes. Das zeigt den Fokus des Marktes: Chronische Erkrankungen mit hoher Patientenzahl und messbaren Outcomes.
Gleichzeitig sind bereits zehn DiGA aus dem Verzeichnis gestrichen worden. Vier Hersteller haben ihre Anwendung freiwillig zurückgezogen – nicht weil die App nicht funktionierte, sondern weil das Geschäftsmodell nicht tragfähig war. Die restlichen sechs scheiterten an den Evidenzanforderungen: Sie konnten in der Erprobungsphase den geforderten positiven Versorgungseffekt nicht nachweisen.
Für den Markt ist diese Bereinigung kein Zeichen von Schwäche, sondern von Reife. Das BfArM-Verfahren funktioniert als Filter: Wer nach einem Jahr Erprobung keinen messbaren Nutzen belegen kann, fliegt raus. Das schützt das System vor Trittbrettfahrern und stärkt langfristig die Glaubwürdigkeit der verbleibenden DiGA.
„Die DiGA ist kein Allheilmittel, aber sie ist ein Werkzeug, das funktioniert – wenn die Indikation stimmt und die Evidenz belastbar ist.“ – BfArM-Fachinformation zur DiGA-Evaluation (2025)
Warum Ärzte zögern – und was sich ändert
Trotz des Wachstums bleibt die ärztliche Zurückhaltung ein Engpass. 68% der Praxen haben noch nie eine DiGA verordnet. Die Gründe sind praktisch: Der Verschreibungsprozess war bisher umständlich (Papierformular, separate Eingabe ins PVS), die Evidenzlage für einzelne DiGA oft unklar und der Zeitaufwand für die Patientenberatung hoch.
Ab 2026 soll die elektronische Verordnung (eVO) für DiGA den Prozess vereinfachen. Statt Papier-Rezept und manueller Eingabe wird die DiGA direkt über das Praxisverwaltungssystem verordnet – ähnlich wie ein E-Rezept für Medikamente. Die zweite Änderungsverordnung zur DiGAV, seit Februar 2026 in Kraft, konkretisiert zudem die Evidenzanforderungen und gibt Herstellern klarere Leitplanken für die Studienlage.
Für die Akzeptanz mindestens ebenso wichtig: Fachgesellschaften beginnen, konkrete DiGA in ihre Leitlinien aufzunehmen. Wenn ein Arzt in der S3-Leitlinie für Depression liest, dass DiGA X als Ergänzung zur Psychotherapie empfohlen wird, sinkt die Hemmschwelle deutlich. Dieser Prozess ist angelaufen, aber noch lange nicht abgeschlossen.
Geschäftsmodell unter Druck: Was DiGA-Anbieter wissen müssen
Der Durchschnittspreis von 361 Euro pro Verordnung klingt attraktiv, aber die Rechnung ist komplex. Entwicklungskosten für eine DiGA liegen typischerweise bei 1 bis 3 Millionen Euro (inklusive klinischer Studie, BfArM-Zulassung und Infrastruktur). Das Zeitfenster der vorläufigen Listung beträgt 12 Monate – wenn der Versorgungseffekt bis dahin nicht nachgewiesen ist, wird die App gestrichen.
Die Preise stehen unter Druck: Nach der vorläufigen Phase verhandeln die Kassen individuelle Preise, die in der Regel deutlich unter dem Einführungspreis liegen. Für Hersteller mit einer breiten Indikation (Depression, Diabetes) kann das Volumen die sinkenden Margen kompensieren. Für Nischenanbieter mit kleiner Zielgruppe wird die Kalkulation schnell eng.
Für IT-Dienstleister und Gesundheitsunternehmen im Mittelstand stellt sich die strategische Frage: Lohnt es sich, eine eigene DiGA zu entwickeln? Die Antwort hängt von der Indikation, der vorhandenen Datenbasis und der Bereitschaft ab, 12 bis 24 Monate ohne Einnahmen zu investieren. Alternativen sind die Rolle als Technologiepartner für DiGA-Hersteller (Backend, Cloud-Infrastruktur, Datensicherheit) oder die Integration bestehender DiGA in eigene Versorgungsplattformen.
Internationale Perspektive: Deutschland als Vorreiter und Testlabor
Deutschland ist weltweit das erste Land mit einem regulären Erstattungsweg für digitale Gesundheitsanwendungen. Das macht den deutschen DiGA-Markt zu einem Referenzmodell: Belgien, Frankreich und Südkorea beobachten das Modell intensiv. Mehrere europäische Länder arbeiten an eigenen Versionen, wobei sie von den deutschen Erfahrungen profitieren – sowohl den positiven als auch den negativen.
Für DiGA-Hersteller mit internationalen Ambitionen bedeutet das: Eine erfolgreiche Listung im BfArM-Verzeichnis ist nicht nur ein deutscher Marktzugang, sondern ein Gütesiegel, das den Eintritt in andere Märkte erleichtert. Die Evidenzanforderungen des BfArM sind strenger als in den meisten anderen Ländern. Wer sie erfüllt, hat einen Wettbewerbsvorteil.
Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass der europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) die DiGA-Landschaft verändern wird. Wenn Gesundheitsdaten ab 2029 grenzüberschreitend verfügbar sind, können DiGA ihre Wirksamkeitsnachweise auf breiterer Datenbasis erbringen. Und DiGA-Anbieter könnten ihre Anwendungen EU-weit anbieten, statt in jedem Land ein separates Zulassungsverfahren zu durchlaufen.
Der DiGA-Markt steht 2026 an einem Wendepunkt. Die erste Welle der Euphorie ist vorbei, die Bereinigung läuft, die Evidenzbasis wächst. Was bleibt, sind die Anwendungen, die echten klinischen Nutzen nachweisen können – und die Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell dahinter aufgebaut haben. Für den Mittelstand liegt die Chance weniger in der eigenen DiGA-Entwicklung als in der Infrastruktur: Cloud-Services, Datensicherheit, KIS-Integration und Regulatory-Affairs-Dienstleistungen für DiGA-Startups, die genau diese Kompetenzen zukaufen müssen.
Häufige Fragen
Wie viele DiGA gibt es aktuell in Deutschland?
Im BfArM-Verzeichnis sind aktuell 59 DiGA gelistet: 41 dauerhaft und 18 zur Erprobung. Die häufigsten Indikationen sind psychische Erkrankungen, Schmerz und Diabetes. Zehn DiGA wurden bereits gestrichen.
Wie viel kostet eine DiGA im Durchschnitt?
Der Durchschnittspreis lag 2024 bei 361 Euro pro Verordnung. Nach der vorläufigen Listungsphase verhandeln die Krankenkassen individuelle Preise, die in der Regel unter dem Einführungspreis liegen. Das Gesamtmarktvolumen betrug 2024 rund 152 Millionen Euro.
Warum wurden DiGA aus dem Verzeichnis gestrichen?
Von zehn gestrichenen DiGA haben vier Hersteller ihre Anwendung freiwillig zurückgezogen, weil das Geschäftsmodell nicht tragfähig war. Die übrigen sechs konnten den geforderten positiven Versorgungseffekt in der Erprobungsphase nicht nachweisen.
Was ändert sich durch die elektronische Verordnung 2026?
Die eVO soll den DiGA-Verordnungsprozess digitalisieren: Statt Papier-Rezept und manueller Eingabe wird die DiGA direkt über das Praxisverwaltungssystem verordnet. Das soll die Hemmschwelle bei Ärzten senken und den Prozess für Patienten vereinfachen.
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Quelle Titelbild: Pexels / Tima Miroshnichenko (px:6010865)

