Aufnahme von Christina Morillo aus Pexels zeigt eine Person, die an einem Laptop mit grauem Bildschirm arbeitet.
03.05.2026

E-Rechnungspflicht: Unternehmen unter Druck

7 Min. Lesezeit

Die E-Rechnungspflicht ist seit dem 1. Januar 2025 Realität – die Empfangspflicht trifft bereits jetzt alle B2B-Unternehmen. Doch der eigentliche Stichtag rückt näher: Am 31. Dezember 2026 endet die Übergangsfrist, nach der EDI-Formate, die nicht EN 16931-konform sind, als gleichwertig akzeptiert wurden. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro außerdem aktiv E-Rechnungen versenden. Was viele unterschätzen: Das größte Risiko liegt nicht in der Sendepflicht, sondern in fehlender Empfangsfähigkeit, schlechter Stammdaten-Qualität und unvollständiger ERP-Konformität.

Das Wichtigste in Kürze

  • 31.12.2026 ist Härte-Deadline. Die Übergangsfrist für Nicht-EN-16931-Formate endet. Wer danach noch nicht-konforme EDI-Prozesse nutzt, verstößt gegen das Umsatzsteuergesetz.
  • Empfangsfähigkeit kommt vor Sendepflicht. Seit 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht. Fehlt die Infrastruktur dafür, ist das Unternehmen bereits jetzt im Verzug.
  • Stammdaten blockieren ERP-Integration. Fehlende Leitweg-IDs, falsche GLN oder fehlende USt-ID-Verknüpfungen sind typische Show-Stopper bei der automatisierten Rechnungsverarbeitung.
  • XRechnung und ZUGFeRD 2.0.1 sind nicht identisch. Welches Format passt, hängt von Geschäftspartner, Prozesstyp und ERP-Modul ab – nicht von Präferenz.

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E-Rechnungs-Umstellung: Unternehmen müssen bis 31. Dezember 2026 handeln. Foto: Rainer Knäpper / Wikipedia (CC BY 3.0)

Was zum 1. Januar 2027 tatsächlich passiert

Das Wachstumschancengesetz hat die rechtliche Grundlage für die E-Rechnungspflicht im deutschen B2B-Bereich gelegt. Die Übergangsregelungen waren von Anfang an zeitlich begrenzt. Das Ende nähert sich schneller, als viele Finanz- und IT-Teams es auf dem Schirm haben.

Bis zum 31. Dezember 2026 konnten Unternehmen ausnahmsweise noch EDI-Formate nutzen, die nicht der Norm EN 16931 entsprechen – vorausgesetzt, der Empfänger stimmte zu. Diese Ausnahmeregelung entfällt. Ab 1. Januar 2027 müssen alle elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen entweder als XRechnung oder ZUGFeRD 2.0.1 (oder neuer) vorliegen – oder als strukturiertes Format, das den Vorgaben von EN 16931 genügt. Gleichzeitig greift die Sendepflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz im Vorjahr.

Ausnahmen gelten weiterhin für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und für Fahrscheine. B2C-Geschäfte und grenzüberschreitende Rechnungen sind ebenfalls nicht betroffen. Der Fokus liegt klar auf inländischen B2B-Transaktionen.

Die Zahlen hinter dem Rückstand

Umfrage-Snapshot: Wo DACH-Unternehmen stehen (Stand Q1 2026)

38 %

der Mittelständler haben noch keine strukturierte E-Rechnungs-Empfangsinfrastruktur eingerichtet

62 %

nennen Stammdaten-Lücken als größtes Hindernis bei der automatisierten Verarbeitung

Ø 4,5 Mo.

Implementierungsdauer für ERP-Integration mit Validierungs-Layer laut Projekterfahrungen

Quelle: Lünendonk/Bitkom-Erhebungen Q1 2026, ergänzt um ERP-Implementierungswerte aus Beratungsprojekten.

Empfangsfähigkeit: Das unterschätzte Pflichtproblem

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen B2B-Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit – ist es aber technisch nicht. Empfangen heißt nicht, eine XML-Datei per Mail anzunehmen und manuell zu öffnen. Es bedeutet: strukturierte Daten in die eigene Kreditorenbuchhaltung übernehmen, validieren und buchungsreif aufbereiten, ohne manuelle Zwischenschritte.

Viele ERP-Systeme – besonders ältere SAP-ECC-Installationen und Systeme auf DATEV-Basis – haben die notwendigen Module entweder nicht aktiviert oder nur als kostenpflichtiges Add-on verfügbar. Die Konsequenz: Rechnungen kommen als XML-Anhang an, landen im Postfach und werden von Hand verarbeitet. Das erfüllt formal nicht die Anforderung an eine automatisierte Verarbeitbarkeit.

Besondere Vorsicht gilt bei ZUGFeRD 2.0.1 im Hybrid-Format: Das Dokument enthält sowohl ein lesbares PDF als auch eine eingebettete XML-Datei. Viele Mail-Scanner und DMS-Systeme extrahieren nur das PDF, das XML geht verloren. Wer glaubt, ZUGFeRD-fähig zu sein, weil er PDFs mit XML-Anhang verarbeiten kann, liegt falsch – sofern die Extraktion nicht explizit konfiguriert ist.

„Was viele unterschätzen: Das größte Risiko liegt nicht in der Sendepflicht, sondern in fehlender Empfangsfähigkeit, schlechter Stammdaten-Qualität und unvollständiger ERP-Konformität.“

Stammdaten-Qualität als eigentlicher Show-Stopper

Die Norm EN 16931 schreibt vor, welche Felder eine E-Rechnung enthalten muss – und wie sie zu befüllen sind. Dazu gehören unter anderem die Leitweg-ID (bei XRechnung Pflichtfeld, identifiziert den Empfänger eindeutig), die GLN (Global Location Number) und eine korrekte, validierbare USt-IdNr. Fehlen diese Angaben in den Stammdaten, bricht die automatisierte Verarbeitung ab.

Das Problem ist nicht technischer Natur – es ist ein Datenpflegeproblem. Kreditoren-Stammdaten in gewachsenen ERP-Systemen enthalten häufig Duplikate, unvollständige Adressen oder fehlende Steuer-IDs. Eine E-Rechnung, die auf Basis solcher Stammdaten erstellt wird, kann den EN-16931-Validator nicht passieren. Gleiches gilt für Rechnungen, die man empfängt: Stimmt die Leitweg-ID des Absenders nicht mit dem eigenen System überein, landet die Rechnung im Fehler-Log.

Konsequenz: Ein Stammdaten-Audit ist vor dem Go-Live keine optionale Zusatzaufgabe. Er ist Teil des Pflichtpfades.

XRechnung gegen ZUGFeRD 2.0.1: Welches Format für welchen Fall

Kriterium XRechnung ZUGFeRD 2.0.1
Format-Typ Reines XML (UBL oder CII) Hybrides PDF/A-3 mit eingebettetem XML
Lesbarkeit für Menschen Nicht ohne Viewer PDF-Anteil direkt lesbar
Pflichtfeld Leitweg-ID Ja (BT-10) Nein (optional)
Öffentliche Auftraggeber Vorgeschrieben (ZRE/OZG-RE) Nicht akzeptiert
ERP-Verbreitung SAP S/4HANA, Microsoft Dynamics DATEV, lexoffice, Sage
Empfehlung Konzern, öffentlicher Sektor, standardisierte B2B-Prozesse Mittelstand, gemischte manuelle/automatisierte Verarbeitung

In 6 Schritten bis 31. Dezember 2026 umgestellt

  1. ERP-Status prüfen (Woche 1-2). Welche E-Rechnungs-Module sind bereits lizenziert und aktiv? Bei SAP: ist das Modul FI-CA oder der Ariba-Connector eingerichtet? Bei DATEV: ist das Unternehmen Online-Portal konfiguriert? Ohne diese Analyse ist jeder Folgeschritt planlos.
  2. Stammdaten-Audit durchführen (Woche 2-4). Alle Kreditoren-Stammsätze auf Leitweg-ID, GLN und USt-IdNr prüfen. Duplikate bereinigen. Fehlende Werte mit Lieferanten direkt klären – viele haben ihre Leitweg-ID noch nicht kommuniziert.
  3. Format-Entscheidung treffen (Woche 3-4). XRechnung oder ZUGFeRD – nicht pauschal, sondern je Geschäftspartner-Typ. Öffentliche Auftraggeber erfordern XRechnung. Mittelständische Kunden mit DATEV-Anbindung bevorzugen ZUGFeRD. Beides gleichzeitig ist möglich, wenn das ERP beide Formate unterstützt.
  4. Validierungs-Layer aufbauen (Woche 4-8). Vor dem Live-Betrieb Rechnungen gegen den Mustang-Validator oder die KoSIT-Prüftools validieren. Fehlerhafte Rechnungen im Test sind billiger als fehlerhafte Rechnungen im Produktivbetrieb.
  5. Empfangs-Workflow konfigurieren (Woche 6-10). Mailbox-Routing einrichten, die XML-Extraktion aus ZUGFeRD-PDFs testen, DMS-Integration für automatisierte Ablage. Sicherstellen, dass Fehler-Rechnungen einen definierten Rückfall-Workflow auslösen.
  6. Pilotlauf mit Schlüssellieferanten (Woche 10-16). Nicht mit allen 300 Lieferanten gleichzeitig starten. Fünf bis zehn Pilotpartner wählen, echte Rechnungen im Testmodus senden und empfangen, End-to-End-Buchhaltungsintegration prüfen. Erst danach breiten Rollout starten.

Häufige Fragen

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für kleine Unternehmen unter 800.000 Euro Umsatz?

Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle inländischen B2B-Unternehmen, unabhängig von Umsatz oder Größe. Die Sendepflicht greift ab 1. Januar 2027 zunächst nur für Unternehmen mit über 800.000 Euro Jahresumsatz. Ab 1. Januar 2028 gilt sie dann für alle – auch für Kleinstunternehmen. Wer also noch unter der Umsatzschwelle liegt, sollte trotzdem die Empfangsinfrastruktur jetzt aufbauen, statt 2028 in Zeitdruck zu geraten.

Was passiert, wenn ein Unternehmen weiterhin PDF-Rechnungen per Mail sendet?

Nach dem Ende der Übergangsfristen kann eine reine PDF-Rechnung von der empfangenden Partei formal abgelehnt werden. Steuerrechtlich ist sie nicht als ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des UStG anerkannt. Das bedeutet: Der Empfänger kann keine Vorsteuer daraus geltend machen. Das Risiko trägt in erster Linie der Rechnungsaussteller, der seinen Kunden so faktisch in eine schwierige Position bringt.

Was ist der KoSIT-Validator und muss ich ihn nutzen?

Der Validator der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) ist das offizielle Prüftool für XRechnung-Dateien. Er ist kostenlos verfügbar und prüft, ob eine Rechnung alle Pflichtfelder gemäß EN 16931 und dem deutschen Profil enthält. Verpflichtend ist er nicht – aber de facto wird er von öffentlichen Auftraggebern als Referenz genutzt. Rechnungen, die den KoSIT-Check nicht bestehen, werden bei Bundesbehörden und Landesbehörden automatisch zurückgewiesen.

Wir nutzen noch SAP ECC – was sind unsere Optionen?

SAP ECC erhält nach dem 31. Dezember 2027 keinen regulären Support mehr. Für die Übergangsphase gibt es grundsätzlich drei Wege: SAP Document Compliance als Middleware-Lösung (deckt XRechnung ab, läuft on-premise), ein externer E-Invoicing-Dienstleister wie Basware, Coupa oder Tungsten, der als Adapter fungiert, oder – längerfristig die sinnvollere Option – die Migration auf S/4HANA, das ab Version 2022 native E-Rechnungs-Unterstützung mitbringt.

Foto: Rainer Knäpper / Wikipedia (CC BY 3.0)

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Quelle Titelbild: Pexels / Christina Morillo (px:1181305)

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