Person sortiert Papierrechnungen und Dokumente am Schreibtisch
11.04.2026

E-Rechnung 2026: Was 15 Monate nach dem Pflichtstart wirklich funktioniert

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Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnungspflicht im deutschen B2B-Geschäft Realität. 15 Monate später hat sich gezeigt, was funktioniert, was klemmt und welche Annahmen aus den Beraterfolien der Einführungsphase sich in der Praxis nicht gehalten haben. Der Mittelstand zahlt das Lehrgeld und die Politik diskutiert schon jetzt Nachjustierungen an den Übergangsfristen. Eine Bestandsaufnahme für Unternehmen, die noch vor der Vollumsetzung stehen oder die seit einem Jahr Stolpersteine aufräumen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Empfangspflicht seit 1.1.2025, Versandpflicht gestaffelt: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Verpflichtender Versand startet erst ab 1.1.2027 (Umsätze über 800.000 Euro), ab 1.1.2028 für alle B2B-Umsätze in Deutschland.
  • Formate: XRechnung und ZUGFeRD: Beide sind konform zur europäischen Norm EN 16931. XRechnung ist der strukturierte XML-Standard (öffentliche Auftraggeber), ZUGFeRD kombiniert PDF mit eingebettetem XML.
  • PDF ist keine E-Rechnung mehr: Ein über Mail verschicktes PDF-Dokument gilt seit 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung im Sinne des UStG. Es ist eine „sonstige Rechnung“ und wird rechtlich anders behandelt.
  • Die grössten Praxis-Probleme: Empfangsformate nicht validiert, fehlerhafte Stammdaten, ungeklärte ERP-Integration, fehlende Archivierungslösungen und uneinheitliche Prozesse zwischen Einkauf, Buchhaltung und Steuerberater.
  • Kosten-Bandbreite: Kleine Unternehmen kommen mit 2.500 bis 8.000 Euro Einmalkosten durch, Mittelständler zwischen 50 und 200 Mitarbeitenden zahlen typischerweise 15.000 bis 60.000 Euro für saubere Einführung.

Was seit Januar 2025 wirklich passiert ist

Die Einführung der Empfangspflicht war rechtlich simpel, aber organisatorisch komplex. Zum 1. Januar 2025 mussten deutsche Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD zu empfangen, zu verarbeiten und rechtssicher zu archivieren. In der Praxis hat das viele Mittelständler auf dem falschen Fuss erwischt, weil die Unterscheidung zwischen „E-Rechnung empfangen können“ und „E-Rechnung tatsächlich nutzen“ in den Kommunikationswellen der Steuerberater und Softwarehersteller nicht immer sauber gezogen wurde.

Ein typisches Beispiel aus dem ersten Quartal 2025: Ein Handwerksbetrieb bekommt von einem Grosskunden eine ZUGFeRD-Rechnung per Mail. Der Buchhalter öffnet das PDF, sieht einen Rechnungstext, legt die Datei wie gewohnt ab und vermerkt die Zahlung. Technisch hat das funktioniert. Rechtlich ist die Rechnung ordnungsgemäß empfangen, wenn das PDF das eingebettete XML enthielt und die Archivierung mit allen Metadaten erfolgt. Aber der Betrieb hat die im XML enthaltenen strukturierten Daten nicht genutzt und bei einer Prüfung durch das Finanzamt zeigte sich, dass die Archivierung nicht revisionssicher war. Solche Fälle haben die Beraterbranche 2025 gut beschäftigt.

Das eigentliche Problem ist, dass viele Unternehmen 2024 die Versandpflicht als „noch in der Ferne“ abgetan und die Empfangspflicht unterschätzt haben. Im Ergebnis sind sie jetzt in einer Zwischenphase, in der sie E-Rechnungen annehmen müssen, aber noch nicht selbst ausstellen. Diese Asymmetrie ist operativ schwierig, weil jede Kundenbeziehung in zwei unterschiedlichen Modi läuft.

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der Aufgabe. Die anderen 70 Prozent sind Prozesse, Stammdat
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5, Versandpflicht gestaffelt: Unternehmen müssen E-Rechnung

XRechnung oder ZUGFeRD: Die richtige Wahl

Die beiden dominanten Formate unterscheiden sich in ihrem Aufbau und ihren typischen Anwendungsfällen. XRechnung ist ein reines XML-Format, definiert als nationale Ausprägung der europäischen Norm EN 16931 und wird primär von öffentlichen Auftraggebern verlangt. Bund, Länder und Kommunen akzeptieren seit 2020 ausschließlich XRechnungen über das zentrale Einreichportal. Im B2B-Verkehr zwischen Unternehmen ist XRechnung technisch ebenfalls zulässig, wird aber seltener eingesetzt, weil sie keine menschenlesbare Darstellung enthält.

ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das ein klassisches PDF-A3-Dokument mit einem eingebetteten XML-Teil kombiniert. Das PDF ist die menschenlesbare Schicht, das XML die maschinenlesbare. Für den Empfänger bedeutet das: Die Rechnung kann wie früher optisch gesichtet werden, aber ein ERP-System kann gleichzeitig die strukturierten Daten aus dem XML direkt übernehmen. Die aktuelle Version ZUGFeRD 2.3 ist zu EN 16931 konform und wird von allen gängigen Rechnungsstellern unterstützt.

Die pragmatische Empfehlung für Mittelständler lautet: Wer im B2B-Geschäft faktiert, nutzt ZUGFeRD 2.3 und ist damit auf allen Seiten kompatibel. Wer an öffentliche Auftraggeber liefert, muss zusätzlich XRechnung bereitstellen, aber das ist typischerweise ein parallel laufender Prozess im ERP.

„Die häufigste Fehlannahme 2025 war, dass man eine E-Rechnungssoftware installiert und damit die Pflicht erfüllt. In der Realität ist die Technik nur 30 Prozent der Aufgabe. Die anderen 70 Prozent sind Prozesse, Stammdatenqualität und die Klärung, wer im Unternehmen eigentlich verantwortlich ist.“

— Beobachtung aus mittelständischen Implementierungsprojekten 2025

Die fünf häufigsten Stolpersteine aus 15 Monaten Praxis

Stammdatenqualität unterschätzt. Viele Unternehmen starten die E-Rechnungs-Einführung, ohne ihre Kunden- und Lieferantenstammdaten zu prüfen. Das Ergebnis: Die Software erzeugt technisch korrekte Rechnungen mit fehlerhaften Umsatzsteuer-IDs, veralteten Adressen oder falschen Zahlungszielen. Die rechnerische Pflicht ist erfüllt, die Rechnung wird aber vom Empfänger zurückgewiesen oder manuell korrigiert. Der Aufwand steigt, nicht sinkt. Sinnvoll: mindestens drei Monate vor Go-Live einen Stammdaten-Cleanup durchziehen.

ERP-Integration halbfertig. Der zweite Klassiker: Die E-Rechnungslösung wird als Inselsystem neben dem ERP betrieben, weil die Integration zu komplex erscheint. Folge ist doppelte Datenhaltung, Abstimmungsprobleme und hoher manueller Aufwand. Eine saubere Integration dauert länger, ist aber langfristig der einzige wirtschaftliche Weg. Wer diesen Schritt auslässt, zahlt ihn in laufenden Kosten nach.

Archivierung nicht rechtssicher. Die GoBD verlangt, dass E-Rechnungen zehn Jahre unverändert und nachweisbar archiviert werden. Einfaches Speichern in einem Ordner reicht nicht. Revisionssicherheit bedeutet Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit. Wer die Archivierung auf einem Netzlaufwerk betreibt, ohne Hashwerte, Versionierung und Protokollierung, hat ein Prüfungsrisiko.

Prozess-Verantwortung ungeklärt. Wer ist im Unternehmen für die E-Rechnung zuständig: Buchhaltung, IT, Steuerberater, Einkauf? Die Antwort lautet in der Praxis: alle vier zusammen, aber keiner allein. Organisationen, die keine klare RACI-Matrix für den E-Rechnungsprozess gezogen haben, verlieren Zeit in Abstimmungen und machen Fehler an den Schnittstellen.

Ausnahmen nicht durchdacht. Nicht jede Rechnung ist eine E-Rechnung. Rechnungen an Endverbraucher, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro, Fahrausweise und bestimmte steuerbefreite Leistungen unterliegen nicht der Pflicht. Wer diese Ausnahmen in den Prozessen nicht sauber abbildet, erzeugt unnötige E-Rechnungen oder verpasst Pflichtfälle.

Die Kostenfrage: Was Mittelständler 2025 wirklich ausgegeben haben

Die Einführung der E-Rechnung kostet Geld. Die Spannbreite, die sich 2025 abgezeichnet hat, ist grösser als viele erwartet haben. Kleine Unternehmen mit unter 20 Mitarbeitenden, die bereits eine moderne Buchhaltungssoftware wie DATEV, Lexware oder Sage nutzen, kommen mit einem Update, einem Schulungstag und einem zweiten Durchlauf mit dem Steuerberater durch. Die Kosten liegen dann bei 2.500 bis 8.000 Euro, hauptsächlich für Beratung und Schulung.

Mittelständler mit 50 bis 200 Mitarbeitenden und einem gewachsenen ERP-System zahlen deutlich mehr. Typische Posten: ERP-Connector-Lizenz, Anpassung der Schnittstellen, Beratung durch System-Integrator, Stammdaten-Cleanup, Mitarbeiter-Schulung und Test-Phasen. Die Gesamtkosten liegen erfahrungsgemäß zwischen 15.000 und 60.000 Euro, je nach Komplexität der Kundenbeziehungen und der ERP-Historie. Wer SAP Business One oder ältere Abas-Versionen im Einsatz hat, landet eher am oberen Ende.

Über 200 Mitarbeiter und komplexe internationale Lieferbeziehungen bewegen sich in einer anderen Dimension. Hier liegen die Projektkosten schnell bei 150.000 bis 500.000 Euro, weil neben der E-Rechnung auch Themen wie Peppol-Anbindung, internationale E-Invoicing-Vorschriften in Italien, Frankreich, Polen und anderen EU-Ländern mitgedacht werden müssen.

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

Für Unternehmen, die 2025 nur das Minimum umgesetzt haben und jetzt auf die Versandpflicht zusteuern, ist 2026 das Jahr der Nachjustierung. Die Versandpflicht ab 1.1.2027 für Umsätze über 800.000 Euro bedeutet, dass jede Ausgangsrechnung strukturiert elektronisch generiert werden muss. Wer heute noch mit Excel-Vorlagen oder handgebauten PDF-Generatoren arbeitet, hat bis Jahresende 2026 eine echte Aufgabe.

Der empfohlene Fahrplan für die nächsten neun Monate: Erstens eine Prozess-Inventur durchführen und identifizieren, welche Rechnungsstellungsprozesse aktuell manuell oder halbautomatisch laufen. Zweitens eine saubere Zielarchitektur definieren, in der ERP und E-Rechnung integriert sind. Drittens die Stammdaten bereinigen, bevor das neue System aufsetzt. Viertens einen Pilot mit ausgewählten Kunden und Lieferanten fahren, bevor der Vollbetrieb startet. Fünftens die Mitarbeitenden in Buchhaltung, Einkauf und Steuerabteilung auf den neuen Prozess schulen.

Wer diese Reihenfolge einhält, schafft die Versandpflicht ohne Hektik. Wer es in der zweiten Jahreshälfte 2026 noch nicht angefasst hat, startet ins Jahr 2027 mit einem Notbetrieb, der teuer wird.

International: Was in Italien, Frankreich und Polen läuft und was Deutschland daraus lernen kann

Deutschland ist nicht das erste Land in Europa, das die E-Rechnungspflicht einführt. Italien hat seit 2019 das Sistema di Interscambio (SdI) im Einsatz, über das alle B2B- und B2C-Rechnungen verpflichtend laufen müssen. Frankreich hat seine Einführung mehrfach verschoben, startet die Staffelung jetzt aber parallel zum deutschen Modell. Polen betreibt mit KSeF seit 2022 ein eigenes zentrales Portal, das mit der EU-Ebene harmonisiert werden soll.

Aus diesen Ländern lässt sich eine Lektion direkt übernehmen: Die zentrale Plattform der Finanzverwaltung wird das Modell der Zukunft. Italien zeigt, dass die Durchsetzung funktioniert, wenn die Finanzverwaltung als Knotenpunkt agiert. Deutschland setzt aktuell noch auf dezentrale Formate (XRechnung, ZUGFeRD) und verzichtet auf ein zentrales Portal. Ob diese Entscheidung langfristig bleibt oder ob Deutschland nachzieht, wird 2026 und 2027 politisch geklärt.

Für mittelständische Unternehmen mit internationalem Geschaeft ist die wichtigste Konsequenz: Die E-Rechnungsloesung sollte heute schon mehrere nationale Formate unterstützen und über eine Peppol-Anbindung verfügen. Wer nur das deutsche Pflichtminimum umsetzt, muss in zwei bis drei Jahren erneut umbauen.

Key Facts auf einen Blick

Empfangspflicht: Seit 1.1.2025 müssen deutsche B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen und revisionssicher archivieren können.

Versandpflicht: Ab 1.1.2027 für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 Euro, ab 1.1.2028 für alle B2B-Umsätze im Inland.

Formate: XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD 2.3 (Hybrid aus PDF-A3 und XML). Beide konform zu EN 16931.

Rechtsgrundlage: Wachstumschancengesetz, Anpassungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) und Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).

Ausnahmen: B2C-Rechnungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro, Fahrausweise, bestimmte steuerbefreite Leistungen.

Archivierung: Zehn Jahre revisionssicher nach GoBD. Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit sind Pflicht.

Typische Projektkosten Mittelstand: 15.000 bis 60.000 Euro bei Unternehmen mit 50 bis 200 Mitarbeitenden. Höhere Beträge bei komplexer ERP-Landschaft oder internationalem Geschäft.

Häufige Fragen

Zählt ein per Mail verschicktes PDF noch als E-Rechnung?

Nein. Seit dem 1.1.2025 gilt ein reines PDF ohne eingebetteten strukturierten XML-Teil nicht mehr als elektronische Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Es wird als „sonstige Rechnung“ behandelt. Um als E-Rechnung zu gelten, muss das Dokument dem Format XRechnung oder ZUGFeRD (beide EN 16931-konform) entsprechen und revisionssicher verarbeitet werden.

Was passiert, wenn wir E-Rechnungen technisch nicht empfangen können?

Dann haben Sie ein rechtliches Problem. Seit 1.1.2025 besteht die Empfangspflicht unabhängig davon, ob Sie selbst E-Rechnungen versenden. Wer E-Rechnungen abweist oder nicht verarbeiten kann, kann vom Absender nicht einfach eine PDF-Rechnung verlangen — der rechtlich korrekte Empfangskanal ist die elektronische Rechnung. In der Übergangsphase wird das teilweise noch toleriert, spätestens ab 2027 aber nicht mehr.

Wer ist für die E-Rechnung im Unternehmen verantwortlich?

Die Gesamtverantwortung liegt bei der Geschäftsführung, die operativen Verantwortlichkeiten sind meist zwischen Buchhaltung, IT und Steuerberater verteilt. Bewährt hat sich eine RACI-Matrix, in der für jeden Teilprozess (Empfang, Prüfung, Buchung, Archivierung, Versand, Korrekturen) klar festgelegt ist, wer zuständig, informiert und verantwortlich ist. Ohne diese Klarheit entstehen Schnittstellen-Fehler.

Müssen Kleinstunternehmen und Freiberufler die E-Rechnungspflicht umsetzen?

Ja, auch Kleinstunternehmen sind empfangsverpflichtet, wenn sie im B2B-Geschäft tätig sind. Die Versandpflicht greift gestaffelt: Ab 1.1.2028 trifft sie auch Unternehmen unter 800.000 Euro Jahresumsatz. Die gute Nachricht: Für kleine Unternehmen reichen häufig gängige Cloud-Buchhaltungslösungen, die E-Rechnung out-of-the-box unterstützen.

Welche Rolle spielt Peppol für den deutschen Mittelstand?

Peppol ist ein internationaler Austausch-Standard für E-Rechnungen und andere Geschäftsdokumente, der in vielen EU-Ländern (Italien, Belgien, Norwegen, Niederlande) bereits Standard ist. In Deutschland ist Peppol derzeit optional, wird aber für international agierende Unternehmen zunehmend relevant, weil es die Anbindung an ausländische Kunden und Lieferanten vereinfacht. Wer heute eine E-Rechnungslösung einführt, sollte prüfen, ob der Anbieter Peppol-Access-Point-Support bietet.

Quelle Titelbild: Pexels / Kindel Media (px:7688187)

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