conceptual editorial: sealed envelope becoming a layered document stack with one red stamp mark, warm paper background, charcoal forms, no QR, no text, no people, single metaphor product passport
14.07.2026

Digitaler Produktpass: Was Hersteller tun müssen

8 Min. Lesezeit

Ab 18. Februar 2027 müssen Hersteller und Importeure bestimmter Batterien einen digitalen Pass mit QR-Code bereitstellen. Konsumgüter-Unternehmen und Händler mit betroffenen Produkten oder in priorisierten Gruppen wie Textilien müssen jetzt Datenmodelle, Datenträger und Lieferkettenprozesse aufbauen. Das zentrale EU-Register wird bis 19. Juli 2026 eingerichtet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Batteriepass zuerst: Ab 18. Februar 2027 brauchen EV-, LMT- und größere Industriebatterien einen digitalen Pass mit QR-Code.
  • Register bis Juli 2026: Die EU-Kommission richtet bis zum 19. Juli 2026 ein zentrales Register für Produktpässe unter der Ökodesign-Verordnung ein.
  • Datenkette aufbauen: Der Pass fordert 80 bis 90 Attribute je Batterie. Wer jetzt Stammdaten strukturiert und Lieferanten vertraglich einbindet, spart bei späteren Produktgruppen.

Verwandt:Kreislaufwirtschaft wird Pflicht  /  Clean Industrial Deal: Mittelstand im Fokus

Batteriepass startet Februar 2027: Welche Batterien zuerst betroffen sind

Die Verordnung (EU) 2023/1542 schreibt den Batteriepass ab 18. Februar 2027 vor. Die Pflicht gilt für Elektrofahrzeug-Batterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel sowie Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Der Pass ist als elektronischer Datensatz zu führen und über einen QR-Code zugänglich zu machen.

Hersteller oder Importeure, die solche Batterien auf den Markt bringen, tragen die Verantwortung. Der Pass enthält eine eindeutige Kennung, Angaben zum Modell und zur Batterie selbst sowie weitere Informationen gemäß Anhang XIII der Verordnung. Erste Versionen konzentrieren sich auf statische Daten. Spätere Aktualisierungen können Leistungs- und Zustandsdaten umfassen.

Viele Konsumgüter enthalten solche Batterien oder werden zusammen mit ihnen verkauft. Elektronikhändler, Hersteller von Elektrowerkzeugen und Anbieter von E-Mobilitäts-Produkten sind daher direkt betroffen. Wer nur Endprodukte vertreibt, muss sicherstellen, dass die eingebauten oder mitgelieferten Batterien den Pass aufweisen.

18.02.2027
Start der Batteriepass-Pflicht für EV-, LMT- und Industriebatterien über 2 kWh nach Verordnung (EU) 2023/1542.
Quelle: Verordnung (EU) 2023/1542, Anhang XIII / Art. 77

Zentrales Register und Standards: Frist 19. Juli 2026

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781) trat am 18. Juli 2024 in Kraft. Sie schafft den Rahmen für digitale Produktpässe über alle Produktgruppen hinweg. Artikel 13 verlangt, dass die Europäische Kommission vor dem 19. Juli 2026 ein zentrales Register einrichtet. Dieses Register führt Datenträger und eindeutige Produktkennungen. Es speichert nicht die gesamten Produktdaten, sondern ermöglicht Behörden und berechtigten Nutzern die Auffindung und Prüfung.

Im Mai 2026 veröffentlichte CEN/CENELEC die ersten Standards der Reihe EN 182xx. EN 18220 regelt Datenträger. EN 18222 legt APIs für Lebenszyklus-Management und Suche fest. Mindestens ein Datenträger muss mit einem gewöhnlichen Smartphone ohne zusätzliche App lesbar sein. GS1-Digital-Link-URIs gelten als bevorzugte Lösung für QR-Codes.

Unternehmen können ihre Daten dezentral speichern. Das Register verweist lediglich auf den jeweiligen Datensatz. Wer Produkte in der EU anbietet, muss die Registrierung und die Verknüpfung mit dem Register sicherstellen.

Frist Was gilt Rechtsrahmen
18.02.2027 Batteriepass für EV, LMT, Industrie > 2 kWh VO (EU) 2023/1542
vor 19.07.2026 Zentrales EU-DPP-Register eingerichtet ESPR Art. 13
Mai 2026 Erste CEN/CENELEC-Standards EN 18220 / 18222 Datenträger und APIs
ab ~2027 Weitere Gruppen via delegierte Rechtsakte (u. a. Textilien, Reifen) ESPR-Arbeitsplan

Quelle: EU-Verordnungen 2023/1542 und 2024/1781; CEN/CENELEC 2026 (redaktionell zusammengefasst, Stand Juli 2026)

Erforderliche Daten und Lieferketten-Integration

Der Batteriepass verlangt laut Anhang XIII und Artikel 77 der Batterieverordnung rund 80 bis 90 Attribute. Sie gliedern sich in Cluster wie allgemeine Batterie- und Herstellerinformationen, Materialzusammensetzung und kritische Rohstoffe, Kohlenstoff-Fußabdruck, Leistungs- und Haltbarkeitsdaten, Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette sowie Angaben zur Reparatur, Wiederverwendung und zum Recycling.

Allgemeinere Anforderungen an Produktpässe unter ESPR werden in delegierten Rechtsakten je Produktgruppe konkretisiert. Sie umfassen typischerweise Produktidentifikation, Ökodesign-Parameter, Informationen zu Inhaltsstoffen, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und End-of-Life-Anleitungen. Ein Teil der Daten ist öffentlich zugänglich. Andere Bereiche sind rollenbasiert geschützt.

Die Daten müssen über die gesamte Lebensdauer aktuell gehalten werden können. Das erfordert strukturierte Beschaffung entlang der Lieferkette. Zulieferer müssen Materialdeklarationen, Herkunftsnachweise und Umweltkennzahlen liefern. Importeure in der EU übernehmen die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Verträge mit Lieferanten müssen entsprechende Datenlieferpflichten enthalten.

Wer die Datenkette erst 2027 beginnt, verhandelt mit Lieferanten unter Zeitdruck. Wer sie 2026 in Verträge und Stammdaten zieht, spart doppelte Arbeit bei Textilien und weiteren Gruppen.

QR-Code, Datenträger und Platzierung

Der Datenträger muss dauerhaft mit dem Produkt, der Verpackung oder den Begleitdokumenten verbunden sein. QR-Codes sind der Standard. Sie müssen den Vorgaben der EN 18220 entsprechen und eine eindeutige Kennung enthalten, die zum Pass führt. RFID- oder NFC-Lösungen sind zulässig, ersetzen jedoch nicht den smartphone-lesbaren Träger.

Die Platzierung muss den gesamten Lebenszyklus überstehen. Bei Verpackungen ist auf ausreichende Größe und Kontrast zu achten. Der Code darf keine Kurz-URLs oder Redirects enthalten, die die dauerhafte Erreichbarkeit gefährden. GS1-Empfehlungen sehen die Verwendung von Digital-Link-URIs vor, damit Scanner direkt strukturierte Informationen abrufen können.

Verantwortlichkeiten von Importeuren, Händlern und Mittelständlern

Wer ein Produkt in der EU in Verkehr bringt, ist wirtschaftlicher Akteur im Sinne der Vorschriften. Bei Importen aus Drittstaaten liegt die Pflicht beim Importeur. Händler dürfen keine Produkte ohne erforderlichen Pass in Verkehr bringen und müssen den Zugang zu vorhandenen Pässen nicht behindern. Bei Eigenmarken oder direkten Importen tragen sie die volle Verantwortung für Datenerhebung und Pflege.

Mittelständische Unternehmen stehen vor der Herausforderung, dass viele Zulieferer noch keine strukturierten Daten liefern. Eine zentrale Produktdatenbank, klare Anforderungen an Lieferanten und Pilotprojekte für erste betroffene Artikel sind typische erste Maßnahmen. Wer auf bestehende GS1- und PLM-Systeme aufbaut, reduziert den Aufwand. Plattformen müssen die kommenden API-Standards unterstützen.

Praktische Umsetzung: Checkliste für Konsumgüter-Unternehmen

  1. Produktportfolio auf betroffene Batterien und künftige Gruppen (Textilien, Möbel, Elektronik) prüfen und Prioritäten nach Fristen setzen.
  2. Bestehende Produktdaten (Stammdaten, BOM, LCA, Lieferantendeklarationen) auf Vollständigkeit und Struktur analysieren und eine zentrale Quelle schaffen.
  3. Verträge mit Lieferanten um konkrete Datenlieferpflichten (Materialien, Fußabdrücke, Herkunft) ergänzen und Übergabeformate vereinbaren.
  4. Technische Lösung wählen: eindeutige Kennung (GTIN), GS1-konformer QR-Code, Backend mit rollenbasierter Zugriffskontrolle und Schnittstellen zu künftigen Standards.
  5. Pilot für ein bis zwei Produkte durchführen, Registrierung im Register vorbereiten und interne Verantwortlichkeiten sowie Aktualisierungsprozesse definieren.

Nächste Gruppen und längerfristige Vorbereitung

Der ESPR-Arbeitsplan 2025-2030 priorisiert Textilien und Apparel sowie Reifen für delegierte Rechtsakte um 2027. Möbel und weitere Gruppen folgen später. Die konkreten Datenanforderungen und Übergangsfristen werden in den delegierten Akten festgelegt. Typischerweise betragen Übergangsfristen mindestens 18 Monate.

Unternehmen, die jetzt Datenstrukturen und Lieferantenprozesse aufbauen, können spätere Anforderungen mit geringerem Zusatzaufwand erfüllen. Wer nur auf die nächste Frist reagiert, riskiert Engpässe bei der Datenerhebung und bei der technischen Integration. Die Pflichten betreffen nicht nur die eigene Produktion, sondern die gesamte für den EU-Markt relevante Lieferkette.

Häufige Fragen

Welche Produkte brauchen zuerst einen digitalen Produktpass?

Den Anfang machen Batterien: EV-Batterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien über 2 kWh ab dem 18. Februar 2027. Textilien, Möbel und Reifen folgen über delegierte Rechtsakte.

Betrifft der Produktpass auch reine Händler?

Ja. Wer Eigenmarken führt oder direkt aus Drittstaaten importiert, trägt die volle Verantwortung für Datenerhebung und Pflege. Auch bei Fremdprodukten dürfen Händler nur Ware mit gültigem Pass in Verkehr bringen.

Welcher Datenträger ist vorgeschrieben?

Ein Standard-QR-Code nach der Norm EN 18220, mit gewöhnlichem Smartphone ohne App lesbar. GS1-Digital-Link-URIs gelten als bevorzugte Lösung. RFID oder NFC sind erlaubt, ersetzen den smartphone-lesbaren Code aber nicht.

Wo werden die Produktdaten gespeichert?

Dezentral beim Unternehmen. Das zentrale EU-Register speichert nicht die vollständigen Daten, sondern verweist über die eindeutige Kennung auf den jeweiligen Datensatz.

Was sollten Mittelständler zuerst angehen?

Eine zentrale Produktdatenbank schaffen, Lieferanten vertraglich zu Materialdeklarationen und Herkunftsnachweisen verpflichten und mit ein bis zwei Pilotprodukten starten. Wer auf bestehende GS1- und PLM-Systeme aufsetzt, reduziert den Aufwand.

Weiterlesen auf MyBusinessFuture

MyBusinessFutureKreislaufwirtschaft wird PflichtMyBusinessFutureClean Industrial Deal: Mittelstand im FokusMyBusinessFutureWie das Lieferkettengesetz den Mittelstand erreicht

Mehr aus dem MBF Media Netzwerk

Digital ChiefsDie Rechnung für zehn Jahre InsellösungencloudmagazinAWS Sovereign Cloud: was wirklich getrennt istSecurityTodaySharePoint-JWT-Bypass öffnet On-Prem-Sites

Bildquelle: KI-generiert (Juli 2026)

Ein Magazin der evernine media GmbH
Das Entscheider-Magazin für den DACH-Mittelstand