17.05.2019

Vorschriften und Verordnungen im E-Commerce

Vorschriften und Verordnungen gibt es überall. Auch der E-Commerce Bereich ist keine Ausnahme. Nicht-Einhaltung dieser Voschriften, kann zu Abmahnungen durch offizielle Verbände führen und dem Onlinehandel, vor allem aber den Online-Händlern schaden. Was gilt es also zu beachten?

In Kraft getreten war sie eigentlich schon zwei Jahre früher, aber vorerst ausgesetzt – die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die Ende Mai 2018 EU-weit rechtswirksam wurde. Viele kleinere Onlineshops und andere Unternehmen haben sich in der Gewissheit gewogen, dass Bußgelder sie nicht treffen würden, bis sie dann doch drohten. Wie t3n eine Studie des Händlerbundes zitiert, ist die Zahl der Abmahnungen gegen Händler 2017 von 24 auf 28 Prozent gestiegen. Die Kosten beliefen sich für 43 Prozent der Betroffenen auf maximal 500 Euro, 16 Prozent mussten zwischen 1.000 und 2.000 Euro zahlen, sechs Prozent sogar über 3.000 Euro. Mit der DSGVO und anderen neuen Verordnungen, wie Geoblocking und das neue Verpackungsgesetz, könnten noch weit höhere Kosten drohen. Online-Händler müssen sich entsprechend wappnen, um Abmahnungen abzuwehren.

DSGVO-Fragen & Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die große Welle an DSGVO-Abmahnungen ist zwar vorerst ausgeblieben, weil potenzielle Abmahner selbst verunsichert waren, wie t3n schreibt, aber sicher kann kein Betrieb sein. So gab es dem Magazin zufolge auch mehrere Gerichtsurteile pro und contra Abmahnbarkeit von DSGVO-Verstößen. Als das gewichtigste Urteil wird das vom Oberlandesgericht (OLG) Hamburg (3U 66/16 vom 25.10.2018) gesehen, dass entschied, dass die Abmahnbarkeit immer einer Einzelfallprüfung unterliege. So soll für jeden Fall gesondert festgestellt werden, ob eine Verletzung im Sinne des § 3a des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegt, dann stünde einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung – auch durch Mitbewerber – nichts mehr im Wege, heißt es in dem t3n-Artikel.

Nicht berücksichtigt sind hier allerdings die eigentlichen DSGVO-Fragen, den Schutz personenbezogener Daten betreffend. Hier gab es tatsächlich schon diverse Abmahnungen, die nicht nur gegen große, sondern auch gegen kleine Betriebe angestrengt wurden. In einem konkreten Fall ging es um eine kleine Firma, die themenbezogene Jobmessen veranstaltet.

 

Online-Händler sind noch viel mehr Angriffen ausgesetzt, wenn Daten von Kunden nach außen gelangen oder Mitbewerber oder selbst ernannte Abmahner in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) Unstimmigkeiten finden. Hohe Straf- oder Bußgelder können bei Abmahnungen wegen Verstößen oder vermeintlichen Verstößen auch zwei andere neue Verordnungen fordern. 

Das Verpackungsgesetz für 2019

Am 1. Januar ist es in Kraft getreten, das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), und es kommt schon mal mit der Drohkeule, dass Händler bei Verstößen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro zahlen müssen. Das oberste Ziel des neuen Gesetzes ist es, Verpackungen so herzustellen und in Umlauf zu bringen, dass das Volumen und die Masse auf ein Mindestmaß begrenzt werden wird und die Wiederverwertung und Verwertung (Recycling) möglich ist. Ferner müssen auch schädliche oder gefährliche Stoffe und Materialien auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Das gilt auch für Emissionen, Asche und Rückstände im Sickerwasser. Verpackungen mit hoher Konzentration an Blei, Cadmium und Chrom VI im kumulierten Mix von ab 100 Milligramm pro Kilogramm sind verboten, mit Ausnahme von Bleikristallglas.

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Quelle Titelbild: #Urban-Photographer / iStock.com

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