NetzDG
12.05.2021

Reform des NetzDGs: Das ändert sich

Kaum ein Gesetz hat in den letzten Jahren die Internetgemeinschaft so sehr umgetrieben wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG. Nun hat der Bundestag eine umfassende Reform des Gesetzes beschlossen, die u.a. die Rechte der Nutzer stärken und die Netzwerkbetreiber zu mehr Transparenz zwingen soll.

Das NetzDG: Kritik von Anfang an

Seit Oktober 2017 soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz des Bundes in den sozialen Netzwerken die (Hass)Kriminalität eindämmen. Die Betreiber der Plattformen sind demnach unter Androhung hoher Bußgelder verpflichtet, gesetzeswidrige Beiträge zu löschen, Metadaten ihrer Verfasser an die Behörden weiterzuleiten und die Meldung dieser Beiträge für andere Nutzer zu vereinfachen. An Kritik an der Gesetzesnovelle mangelte es naturgemäß von Anfang an nicht.

 

So gab es Befürchtungen, das Gesetz würde zu ausufernder Zensur, „Overblocking“, führen. Zudem sah das ursprüngliche Gesetz keine Widerspruchsmöglichkeit für die von Löschungen betroffenen Nutzer vor. Auch die im NetzDG verankerte Transparenzverpflichtung für die Netzwerke, offen zu legen, wie und in welchem Umfang Beiträge gelöscht worden sind, war immer wieder Ziel der Kritiker. Diese Punkte hat der Bundestag mit dem Beschluss der Reform am Donnerstag angepasst.

Die Neuerungen des NetzDGs

Die Neufassung des NetzDGs sieht nun vor, dass die Netzbetreiber Daten zu Form und Umfang der von ihnen durchgeführten Löschung von Beiträgen an Forschende weitergeben müssen. Dadurch soll die Analyse der gegen bestimmte Gruppen gerichteten „Hatespeech“ im Hinblick auf die Täter und ihr Vorgehen vereinfacht werden. Der Gesetzgeber hat dabei aus den Datenskandalen der Vergangenheit, man erinnere sich an den Fall Rund um das britische Datenanalyse-Unternehmen Cambridge Analytica, gelernt und stellt hohe datenschutzrechtliche Anforderungen im Umgang mit diesen Daten. Forschende müssen ein umfangreiches Schutzkonzept vorlegen, darüber hinaus werden den Anbietern entstehende Kosten erstattet.

Durch die Weitergabe von Daten sollen Analysen erleichtert werden. (Quelle: AdobeStock / wutzkoh)

Auch für die Nutzer bringt die Reform Neuerungen mit sich. So sind die Plattformbetreiber nun verpflichtet, die Meldung mutmaßlich gesetzeswidriger Beiträge zu vereinfachen. Zusätzlich besteht zukünftig für die Nutzer die Möglichkeit, über ein Gegendarstellungsverfahren gegen die Löschung ihrer Beiträge Widerspruch einzulegen. Diese Regelung soll demnach auch für Löschungen gelten, die nicht nach dem Gesetz, sondern den plattformeigenen Community-Standards vorgenommen worden sind. Ausdrücklich ausgenommen sind lediglich offensichtlich als Spam zu erkennende Beiträge, gegen deren Entfernung nach wie vor kein Widerspruch möglich sein wird.

Bitcom fürchtet, dass durch die Reform ein zu hoher Verwaltungsaufwand entsteht. (Quelle: AdobeStock / stokkete)

Kritik an der Reform

Neben der Opposition im Bundestag, der etwa in Vertretung durch Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) die Reform nicht weit genug geht, da Meldeverfahren nach wie vor zu lange dauern, äußert auch der Branchenverband Bitcom Kritik. Dieser befürchtet, dass das NetzDG so durch das Gegendarstellungsverfahren ein „Bürokratiemonster“ mit unüberschaubarem Verwaltungsaufwand schafft. Die Praktikabilität des erneuerten Gesetzes wird sich also erst noch beweisen müssen.

Quelle Titelbild: AdobeStock / Polarpx

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