18.09.2024

Glasfaserbeteiligungen der Deutschen Telekom müssen Konkurrenz zulassen

Nach jahrelangem Tauziehen hat die Bundesnetzagentur zwei Joint Ventures der Deutschen Telekom verpflichtet, verfügbare Leerrohre für Glasfaserkabel der Konkurrenz zu öffnen.

Genugtuung und Kritik kommt vom Branchenverband VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten), der die Interessen der Telekom-Konkurrenten vertritt: „Zwei Jahre hat sich die Regulierungsbehörde Zeit gelassen und den Markt auf ein starkes Signal pro Wettbewerb warten lassen“, zitiert heise online des VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer.

 

Die jetzt von der Bundesnetzagentur erlassene Verfügung, zwei Glasfaserbeteiligungen der Deutschen Telekom zu verpflichten, verfügbare Leerrohre den Telekom-Herausforderern zugänglich zu machen, sei „ungemein wichtig“. Aber nötig sei eine umfassendere Regulierung, die „anderen Netzbetreibern einen Wettstreit mit der Telekom auf Augenhöhe erlaubt“, so Ufer. Sein Verband fordert schon seit Jahren, freie Leerrohrkapazität dem allgemeinen Wettbewerb zu öffnen.

 

Konkret hat die Bundesnetzagentur nun bestimmt, verfügbare Leerrohre der Glasfaserinfrastruktur der Deutschen Telekom inklusive die der Netzbetreiber Glasfaser NordWest und Glasfaser Plus anderen Unternehmen zu öffnen. Die beiden Betreiber sind Joint Ventures der Telekom und der EWE beziehungsweise vom IFM Global Infrastructure Fund.

 

VATM spricht von „Regulierung light“

Der Infrastrukturatlas soll über das 2023 im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerte Gigabit-Grundbuch der Regulierungsbehörde Einblick in freie Ressourcen gewähren. Die Telekom und die beteiligten Unternehmen sind laut dem Beschluss der Regulierungsbehörde „streng“ verpflichtet, die Interessenten an einem freien Zugang von verfügbaren Leerrohren nicht zu diskriminieren. Um das abzusichern, hat die Bundesnetzagentur zusätzliche Überwachungs- und Transparenzauflagen eingerichtet.

 

Wie ihr Präsident Klaus Müller sagte, komplettiere die Behörde damit den „Regulierungsrahmen im Glasfaserbereich“ und habe sie einheitliche, transparente Zugangsbedingungen für Wettbewerber geschaffen. Der von der EU-Kommission gebilligten Entscheidung war ihm zufolge eine „intensive Diskussion“ mit allen Interessensvertretern vorausgegangen.

 

Allerdings gelten die neuen Vorgaben vorerst nur für zwei Jahre. VATM-Geschäftsführer Ufer spricht daher von „Regulierung light“ und kritisiert die Praxis der Bundesnetzagentur der letzten zwei Jahre im Glasfaserbereich „als zunehmend unzureichend“. Er fordert eine weitergehende Nichtdiskriminierungsvorgabe, welche die jeweiligen Unternehmen verpflichtet, „dieselben Einkaufskonditionen und Bedingungen“ anzubieten wie im eigenen Vertrieb.

 

Quelle Titelbild: AdobeStock / fottoo