12.10.2023

Digitale Fahrzeugzulassung – so funktioniert es.

Lange Anfahrtswege und Wartezeiten bei der Fahrzeugzulassung müssen nicht sein. Möglich ist das durch die Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Neuwagen können ab sofort rund um die Uhr angemeldet werden. Ein Behördengang ist damit hinfällig. Wie das neue i-Kfz und damit die digitale Fahrzeugzulassung funktioniert, verrät dieser Artikel.

Was ändert sich mit der neuen Verordnung?

Grundlegend ist i-Kfz nicht neu. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, kurz BMDV, arbeitet schon länger stufenweise an der Umsetzung der digitalen Fahrzeugzulassung. Das Ziel: Fahrzeuge sollen zukünftig schneller und einfacher zugelassen werden können. Dies soll für natürliche Personen, Firmen und die öffentliche Verwaltung Gültigkeit besitzen.

Am 1. September 2023 trat i-Kfz Stufe 4 in Kraft. Damit ist eine große Hürde genommen und das Verfahren kann nun komplett automatisiert ablaufen. Anmeldungen, Abmeldungen oder Ummeldungen lassen sich ab sofort online erledigen.

 

Wissenswert: Mit Umsetzung des Verfahrens können Fahrzeuge sofort genutzt werden. Weiterhin ist i-Kfz mit einer deutlichen Kostensenkung gegenüber der Abwicklung vor Ort verbunden.

I-Kfz für juristische Personen

Seit dem Inkrafttreten von Stufe 4 dürfen auch juristische Personen das iKfz-Portal nutzen. Im September 2023 wurde die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in Betrieb genommen. Darüber ist es registrierten Autohäusern und Kfz-Händlern möglich, Zulassungen für sich selbst und für Kunden auch in größerer Zahl einfach abzuwickeln.

Die Großkundenschnittstelle hat die Aufgabe, die Anträge auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Fehlerfreie Anträge werden direkt an das i-Kfz-Portal weitergeleitet. Sollte der Fall eintreten, dass sich ein i-Kfz-Portal nicht erreichen lässt, werden die Anträge in der Zulassungsbehörde teilautomatisch bearbeitet.

 

Welche Vorteile bietet i-Kfz?

Die Digitalisierung kann einige Vorteile bieten. Vorrangig wird bürokratischer Aufwand eingespart. Autobesitzer benötigen keinen Termin mehr und Wartezeiten werden verhindert. Die Online-Zulassung geht schnell und das Fahrzeug lässt sich zudem sofort nutzen.

 

Tipp: Nutzer müssen durch die digitale Fahrzeugzulassung nicht auf die Fahrzeugpapiere und die Zulassungsplakette warten. Diese bekommen sie nach erfolgter Anmeldung automatisch zugeschickt. Wer sein Fahrzeug digital anmeldet, bekommt einen vorläufigen Bescheid. Dieser erlaubt es, zehn Tage lang ohne Dokumente und Plaketten mit dem Fahrzeug unterwegs zu sein.

 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fasst die Vorteile von i-Kfz Stufe 4 wie folgt zusammen:

  • Anmeldung rund um die Uhr möglich
  • Wartezeiten entfallen
  • Portal ist ortsunabhängig nutzbar
  • sofortiges Losfahren möglich

Welche Vorgänge können mit i-Kfz Stufe 4 online durchgeführt werden?

Mithilfe der Online-Zulassung lassen sich nicht nur Neuwagen anmelden. Folgende weitere Zulassungsvorgänge sind ebenfalls möglich:

  • Fahrzeug abmelden
  • Fahrzeug wiederzulassen
  • Tageszulassung für Fahrzeuge beantragen
  • Fahrzeug umschreiben, mit oder ohne Halterwechsel
  • Saison-, Elektro- oder Oldtimerkennzeichen auswählen

Welche Unterlagen werden für die Online-Zulassung gebraucht?

Für eine reibungslose Abwicklung und dafür, dass tatsächlich keine Wartezeiten entstehen, sollten die notwendigen Dokumente und Unterlagen bereitliegen.

Wichtig für die Identifizierung:

  • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel
  • eID-Funktion muss in jedem Fall freigeschaltet sein
  • Smartphone mit “AusweisApp2” oder Kartenlesegerät

 

Gut zu wissen: Juristische Personen benötigen zusätzlich ihr Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat

Für die Zahlungsabwicklung wird eine gültige Bankverbindung gebraucht. Hierfür muss die IBAN bereitgehalten werden.

Sollen Fahrzeuge neu zugelassen, wieder zugelassen oder umgeschrieben werden, sind folgende Dokumente zusätzlich wichtig:

  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer
  • Nachweis über Hauptuntersuchung (HU), ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • optional Zulassungsbescheinigung, früherer Fahrzeugschein (ZB1), früherer Fahrzeugbrief (ZB2)
  • optional Stempelkarten mit entsprechenden Sicherheitscodes

 

Wichtig: Bei Abmeldungen benötigen Fahrzeughalter keine Identifizierung, sondern nur ZB1, Stempelplaketten und Sicherheitscodes

Digitale Fahrzeugzulassung – so funktioniert es

Seit September 2023 hat die Arbeit mit den iKfz-Portalen in den einzelnen Bundesländern begonnen. Die Portale können über die Webseiten der Kommunalverwaltungen erreicht werden. Wenn juristische Personen viele Vorgänge auf einmal abwickeln wollen, ist eine vorherige Registrierung über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes vorzunehmen. Dies betrifft beispielsweise Autohäuser, Automobilclubs, Versicherungen oder andere Zulassungsdienstleister.

Nachfolgend eine Übersicht, wie die Zulassung eines Neuwagens mit i-Kfz genau funktioniert:

Voraussetzungen:

  • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel
  • Fahrzeugbrief mit Sicherheitscode
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • Dokument über gültige Hauptuntersuchung
  • Bankverbindung

Die Anmeldung – Schritt für Schritt:

  • i-Kfz Portal bei der lokalen Zulassungsstelle aufrufen
  • Identität mittels Ausweisdokument nachweisen
  • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung freilegen
  • alle geforderten Daten eingeben
  • es erfolgt die automatische Validierung
  • Gebühren online bezahlen
  • Antragstellung bestätigen (Prüfung in Echtzeit)
  • Zustellung des Zulassungsbescheides und des vorläufigen Zulassungsnachweises
  • Dokumente herunterladen und ausdrucken
  • Zulassungsbescheid gut sichtbar am Fahrzeug anbringen
  • Originaldokumente einige Tage später per Post erhalten

Wenn jemand ein Fahrzeug abmelden möchte, sieht das Vorgehen wie folgt aus:

Voraussetzungen:

  • ehemaliger Fahrzeugschein mit Sicherheitscode (Teil 1)
  • Kfz-Kennzeichen
  • Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode
  • Bankverbindung (IBAN)

Die Abmeldung – Schritt für Schritt:

  • i-Kfz-Portal der Zulassungsbehörde aufrufen
  • Kfz-Kennzeichen in die entsprechende Maske auf dem Portal eingeben
  • auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 den Sicherheitscode freilegen
  • vom Kfz-Kennzeichen die Verdeckung der Stempelplaketten entfernen
  • Sicherheitscodes in die Maske auf dem Portal eingeben
  • optional Kfz-Kennzeichen reservieren, wenn es beibehalten werden soll
  • Antragsdaten werden automatisch validiert
  • Zahlung der anfallenden Gebühren
  • Antragstellung bestätigen
  • Echtzeitprüfung des Antrages
  • Bestätigung der Abmeldung kann online abgerufen werden
  • Behörde verschickt ein Informationsschreiben über die Abmeldung per Post

Wichtig: Wurde der Sicherheitscode freigelegt, verliert das Kfz-Kennzeichen seine Gültigkeit und das Fahrzeug ist nicht mehr für den öffentlichen Verkehr tauglich.