Containerschiff am Hamburger Burchardkai bei Beladung
03.05.2026

EU-Mercosur-Abkommen: Zölle fallen weg

Containerschiff am Burchardkai im Hamburger Hafen. Mit dem EU-Mercosur-Abkommen wachsen die Direktverbindungen zwischen DACH-Exporteuren und Suedamerika. (Foto: W. Weiser / Pexels)

7 Min. Lesezeit

Das EU-Mercosur-Abkommen ist seit Februar 2025 vorläufig in Kraft. Für DACH-Exporteure bedeutet das: Zölle fallen stufenweise weg, neue Ursprungsnachweispflichten kommen und wer jetzt die Compliance-Hausaufgaben macht, hat in Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay einen messbaren Vorsprung. Eine Praxischeckliste ohne politische Einordnung – nur operative Konsequenzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zollabbau stufenweise bis 2034: Für Industriegüter aus Deutschland, Österreich, der Schweiz fallen Zölle zwischen 14 und 28 Prozent schrittweise weg – Jahresersparnis für aktive DACH-Exporteure bis zu sechsstellig.
  • Ursprungsnachweis ist der kritische Engpass: Ohne korrekte EUR.1-Bescheinigung oder REX-Erklärung keine Zollpräferenz – und viele KMU haben die Lieferkettendokumentation dafür noch nicht.
  • Sanitär- und Phytosanitäranforderungen (SPS) bleiben verschärft: Für Lebensmittel, Chemie und Medizinprodukte gelten weiterhin strenge Mercosur-Standards, die nicht automatisch durch EU-Zertifizierung abgedeckt sind.
  • Erste Branchen mit sofortigem Vorteil: Maschinenbau, Automotive-Zulieferer und Spezialchemie profitieren ab 2025 direkt. Textil und Agrar erst nach 2028.
  • Digitale Handelsdokumente in Brasilien: Das NFe/NFS-e-Elektronikrechnungssystem ist Pflicht für alle Geschäfte in Brasilien – ERP-Anbindung vor Markteintritt prüfen.

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Was ist das EU-Mercosur-Abkommen und was ändert sich konkret?

Was ist das EU-Mercosur-Abkommen? Das EU-Mercosur-Freihandelsabkommen ist ein bilaterales Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem südamerikanischen Handelsblock Mercosur (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay). Nach 25 Jahren Verhandlung ist es seit Februar 2025 vorläufig in Kraft und deckt Güter, Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Beschaffung ab.

Für DACH-Exporteure ist die Kernmechanik einfach: Die Mercosur-Länder bauen Einfuhrzölle auf EU-Industrieprodukte über zehn Jahre ab. Der durchschnittliche Eingangszoll auf Maschinen lag in Brasilien bei 14,2 Prozent, auf Automobil-Komponenten bei 27,5 Prozent. Diese Zahlen werden schrittweise auf null reduziert.

Was das Abkommen nicht löst: Nichttarifäre Handelshemmnisse. Technische Normen, Lizenzanforderungen, Zahlungsverkehrsrestriktionen in Argentinien und lokale Beschaffungspräferenzen bleiben. Das Abkommen ist ein Türöffner, kein Selbstläufer.

91 Mrd. EUR
EU-Exporte in Mercosur-Länder 2024
14 – 28 %
Durchschnittliche Eintrittszölle auf EU-Industriegüter in Brasilien
2034
Vollständiger Zollabbau für Industriegüter abgeschlossen
Quelle: Europäische Kommission, Handelsstatistik 2024 / DIHK-Exportbericht 2025
28 Prozent
schrittweise weg – Jahresersparnis für aktive DACH-Exporteu
14,2 Prozent
auf Automobil-Komponenten bei 27,5 Prozent. Diese Zahlen w
27,5 Prozent
Diese Zahlen werden schrittweise auf null reduziert. Was

Wer profitiert – und wer wartet besser noch ab

Nicht alle DACH-Branchen stehen vor denselben Chancen. Die Zollabbaukurven sind je nach Produktkategorie unterschiedlich steil. Ein realistischer Blick auf Gewinner und Gruppen mit langem Zeithorizont:

Direkte Profiteure ab 2025

  • Maschinenbau – Zollabbau beginnt sofort, hohe Ausgangszölle
  • Automotive-Zulieferer – Hohe Ersparnis pro Einheit
  • Spezialchemie – Nischenprodukte mit wenig lokaler Konkurrenz
  • Medizintechnik – Kaum Importsubstitution möglich
  • Software & IT-Dienstleistungen – Keine Zollbarriere, Dienstleistungskapitel aktiv

Längerer Zeithorizont

  • Lebensmittel & Getränke – SPS-Anforderungen bleiben komplex
  • Textil – Lokale Industrie politisch geschützt bis 2028
  • Agrar-Inputs – Gegenseitige Zugeständnisse noch unklar
  • Pharmawirkstoffe – Anvisa-Zulassung dauert 3-5 Jahre unabhängig

Ein oft übersehener Aspekt: Das Abkommen umfasst auch das Kapitel zur öffentlichen Beschaffung. Wer in Brasilien oder Argentinien an Government-Ausschreibungen teilnehmen will, bekommt jetzt erstmals ein rechtliches Fundament dafür – relevant für Infrastruktur, Energietechnik und Bildungs-IT.

Ursprungsnachweise: Der unterschätzte Compliance-Engpass

Zollpräferenzen sind nicht automatisch. Wer die reduzierten Zölle nutzen will, muss den EU-Ursprung der Ware nachweisen. Das klingt banal, ist in der Praxis aber für viele KMU der erste echte Reibungspunkt.

EUR.1-Bescheinigung: Klassisches Ursprungszeugnis, ausgestellt durch die Zollbehörde des Exportlandes. Geeignet für Einzelsendungen bis zu einem bestimmten Warenwert. Erfordert vollständige Lieferkettendokumentation bis zur Rohstoffebene.

REX-Erklärung (Registered Exporter): Modernere Alternative für registrierte Exporteure. Nach einmaliger Registrierung kann der Exporteur selbst Ursprungserklärungen abgeben – ohne Behördengang pro Sendung. Für Unternehmen mit regelmäßigen Mercosur-Lieferungen empfehlenswert.

„Viele Unternehmen unterschätzen, wie tief der Ursprungsnachweis in die Lieferkette reicht. Wer Komponenten aus Asien zukauft und in Deutschland montiert, muss prüfen, ob der ausreichende Verarbeitungsgrad für den EU-Ursprungsstatus erfüllt ist.“

– Sinngemäß nach DIHK-Leitfaden EU-Mercosur, 2025

Das Problem wird in komplexen Lieferketten akut. Wer Vorprodukte aus China oder Korea bezieht und in der DACH-Region endmontiert, muss den „ausreichenden Bearbeitungsgrad“ nach den Ursprungsregeln des Abkommens nachweisen. Für Maschinenbau-Unternehmen mit globalen Lieferketten ist das häufig der aufwendigste Teil der Vorbereitung.

Die Praxischeckliste: 8 Schritte vor dem ersten Mercosur-Export

Keine theoretische Roadmap – diese acht Schritte adressieren die konkreten Stolperstellen, die DACH-Exporteure beim Markteintritt typischerweise verlangsamen:

  1. Zolltarifnummer (HS-Code) der eigenen Produkte verifizieren: Nicht jedes Unternehmen kennt seinen korrekten HS-Code auf 6-Steller-Ebene. Dieser bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Abbauentwicklung. DIHK und ZDH bieten Beratung an.
  2. Lieferkette auf Ursprungskonformität prüfen: Alle wesentlichen Vorprodukte auf EU-Ursprung oder ausreichenden Bearbeitungsgrad dokumentieren. ERP-seitig: Ursprungsländer bei allen relevanten Lieferanten erfassen.
  3. REX-Registrierung beantragen: Für regelmäßige Exporte die Registrierung als zugelassener Ausführer beim zuständigen Hauptzollamt in die Wege leiten. Vorlaufzeit: 4-8 Wochen.
  4. Technische Normenanforderungen klären: Brasilianische INMETRO-Konformität, argentinische IRAM-Normen. EU-CE-Kennzeichnung allein reicht nicht. Prüfen ob Produkt-Kategorie ein lokales Zertifizierungsverfahren erfordert.
  5. Brasilianisches NFe-System berücksichtigen: Alle Warensendungen nach Brasilien benötigen eine Nota Fiscal Eletrônica (NFe). Entweder über einen lokalen Partner (Importeur) oder bei Eigenniederlassung über ein NFe-zertifiziertes ERP-Modul.
  6. Zahlungsverkehr Argentinien separat klären: Argentinien hat weiterhin Kapitalverkehrskontrollen und ein komplexes Devisenregime (SIRA-System). Zahlungsbedingungen und Rückführung von Erlösen sind separate Compliance-Felder.
  7. Lokalen Importpartner oder Distributor evaluieren: Direktimport ist in Brasilien und Argentinien für neue Marktteilnehmer selten der richtige erste Schritt. Ein lokaler Importeur übernimmt Zollabwicklung, NFe und lokale Garantiepflichten.
  8. Versicherung und Akkreditiv prüfen: Lange Seewege, Währungsrisiken und politische Risiken in Argentinien sprechen für Akkreditivzahlung und Kreditversicherung über Euler Hermes oder Atradius für erste Lieferungen.

Fazit

Das EU-Mercosur-Abkommen ist eine echte Chance für DACH-Unternehmen im Maschinenbau, der Automobil-Zulieferkette und der Spezialchemie. Die Zolleinsparungen sind substanziell – aber sie entstehen nicht automatisch. Wer heute die Ursprungsdokumentation aufbaut, den REX-Status beantragt und die technischen Normenanforderungen pro Zielland klärt, ist in 12 bis 18 Monaten bereit für den ersten echten Test.

Das größte Risiko liegt nicht im Abkommen selbst, sondern im Timing: Wer wartet, bis ein Wettbewerber den Markt erschlossen hat, zahlt für Marktzugang das Doppelte. Die ersten Präferenz-Exporte schaffen Referenzen, Distributoren und operative Kompetenz, die nachher schwer einzuholen sind.

EU-Mercosur-Abkommen – Europäische Kommission

Häufige Fragen

Ab wann gilt das EU-Mercosur-Abkommen für meine Exporte?

Das Abkommen ist seit Februar 2025 vorläufig in Kraft. Zollpräferenzen gelten ab diesem Datum – allerdings nur für Waren, die den Ursprungsregeln entsprechen und mit gültigem Ursprungsnachweis (EUR.1 oder REX-Erklärung) exportiert werden. Ohne Nachweis gilt der reguläre Drittlandszoll des Ziellandes.

Muss ich mich für das REX-System registrieren?

Eine REX-Registrierung ist für regelmäßige Exporteure empfehlenswert, aber nicht zwingend. Wer nur gelegentlich in Mercosur-Länder exportiert, kann weiterhin EUR.1-Bescheinigungen nutzen. Die REX-Registrierung lohnt sich ab etwa 4-6 Exportvorgängen pro Jahr, da sie den behördlichen Aufwand pro Sendung eliminiert.

Was gilt für Produkte mit Komponenten aus Drittländern?

Entscheidend ist der „ausreichende Bearbeitungsgrad“: Das Endprodukt muss im EU-Gebiet so wesentlich verarbeitet worden sein, dass eine Tarifpositionsänderung (Positionswechsel auf HS-4-Steller-Ebene) stattgefunden hat oder ein bestimmter regionaler Wertschöpfungsanteil überschritten wird. Die exakten Regeln variieren je nach Warengruppe und sind in den Ursprungsprotokollen des Abkommens definiert.

Gilt das EU-Mercosur-Abkommen auch für die Schweiz?

Nein, nicht direkt. Das Abkommen gilt für EU-Mitgliedstaaten. Die Schweiz als EFTA-Mitglied hat ein separates Freihandelsabkommen mit Mercosur, das ähnliche, aber nicht identische Präferenzen umfasst. Schweizer Unternehmen sollten die spezifischen EFTA-Mercosur-Ursprungsregeln prüfen, die sich in Details von den EU-Regeln unterscheiden.

Wie lange dauert der vollständige Zollabbau?

Der Zollabbau für Industriegüter erfolgt stufenweise über 10 Jahre bis 2034. Bei besonders sensiblen Produktkategorien gelten längere Übergangsfristen von 12 bis 15 Jahren. Der genaue Abbaupfad ist im Zollanhang des Abkommens produktspezifisch geregelt. Die Europäische Kommission stellt ein öffentliches Zugangsportal (Market Access Database) mit den produktspezifischen Zollabbauplänen bereit.

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Adrian Garcia-Kunz ist Web Developer bei Evernine Media und schreibt für MyBusinessFuture über digitale Infrastruktur, internationale Geschäftsprozesse und die technische Seite von Markteintrittsentscheidungen. Kontakt über mybusinessfuture.com

Quelle Titelbild: Pexels

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