13.11.2018

Onlinehändler im Weihnachtsrausch

Onlinehändler seid gewappnet. Paymill hat Tipps und Tricks für Onlinehändler, wie die begehrteste Verkaufszeit des Jahres am besten zu bewältigen ist. 

Mitten im nie enden wollenden Jahrhundertsommer 2018 haben Anfang September die ersten Supermärkte schon Lebkuchen angeboten. Das mag übertrieben sein bei Temperaturen, bei denen es jedem nach Freibad und Eis gelüstete. Doch seit Thanksgiving Ende November auch die Rabattschlachten um den Black Friday und Cyber Monday über den großen Teich aus den USA herübergeschwappt sind, muss der deutsche Online-Handel, wie der stationäre, sehr viel früher das Jahresendgeschäft einläuten.

Süßer die Kassen nie klingen

Denn wie heißt es so schön: „Süßer die Kassen nie klingen als zu der Weihnachtszeit.“ Laut Handelsverband Deutschland HDE wurden in den letzten zwei Monaten des Vorjahres rund 12,2 Milliarden Euro im Online-Handel umgesetzt und somit etwa ein Viertel des Gesamtjahresumsatzes in Höhe von 48,7 Milliarden Euro, Tendenz stark steigend.

Die Umsatzbringer waren vor allem Spielwaren, Bücher, Unterhaltungselektronik, Uhren und Schmuck sowie Kosmetik und Körperpflegemittel. Zu den beliebten Weihnachts-geschenken gehörten auch Geschenkgutscheine, Kulturangebote, Bekleidung, Wellness und Reisen. Online-Shops, die noch nicht wissen, was sie in den Fokus stellen sollen, können sich daran orientieren. Sie müssen es aber nicht, sondern können auch neuen Trends folgen.

Das Auge kauft mit

Egal ob stationärer Handel oder Online-Shops, das Auge kauft mit. Für Online-Händler heißt das, dass sie ihren Internetauftritt ebenso festlich herausschmücken sollten, wie es Ladengeschäfte tun. Mit Blick darauf, dass immer mehr Online-Kunden mobil einkaufen, sollte dabei aber darauf geachtet werden, dass die Shop-Gestaltung nicht zu überladen ist.

Wo es das Warenangebot zulässt, darf es auch etwas kitschig sein, aber auch da kommt es auf das gesunde Augenmaß und Fingerspitzengefühl an. Hello Kitty bei Heimwerkerbedarf geht gar nicht, bei Spielzeug und Schreibwaren schon eher. Ob damit und mit anderen Markenbildern überhaupt geworben werden darf, steht auf einem anderen Blatt.

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Quelle Titelbild: PAYMILL GmbH

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