26.07.2023

Verständnisbarrieren überwinden: Inklusive Kommunikation im Fokus von Organisationen

Vielfalt ist wichtig und vorteilhaft – doch wie inklusiv ist die Verständigung im Arbeitsumfeld?

Das ab dem 28. Juni 2025 geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern, indem neue Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitgestellt werden sollen. Ein wichtiger Schritt für die Inklusion, stellt jedoch eine neue Herausforderung für zahlreiche Unternehmen und ihre Dienstleistungen dar. Schließlich geht es mit Blick auf die konkreten Maßnahmen darum, diese nicht nur so zu gestalten, dass Menschen ohne Behinderung davon profitieren, sondern zu einer umfassenden „barrierefreien Transformation“ im geschäftlichen Kontext führen.

Kommunikation als wegweisende Komponente einer modernen Unternehmensstruktur

Immer mehr Unternehmen erkennen den Wert einer möglichst vielfältigen Belegschaft und setzen sich verstärkt für inklusive Maßnahmen ein. Barrierefreie Zugänge werden geschaffen und behindertengerechte Toiletten installiert. Das alles ist sinnvoll und wichtig – So sieht es auch der Sozialverband VDK (PDF, Barrierefreies Planen und Bauen). Das ab 2025 geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion und einen wichtigen gesellschaftlichen Schritt dar. Was bisher bei den offiziellen Informationsstellen fehlt, sind Angaben darüber, wie das in der Praxis aussehen soll.

 

Gerade in der zwischenmenschlichen Kommunikation, welche unabhängig von unterschiedlichen Fähigkeiten und Anforderungen komplex ist, wäre dies notwendig. So sind darüber hinaus z.B. für blinde oder gehörlose Menschen neue Schnittstellen oder grundlegend anders ausgelegte Kommunikationswege erforderlich. Verständigung wird zur Herausforderung, wenn eine Botschaft nicht richtig beim Empfänger ankommt. Die Folgen sind zumeist direkt spürbar. Eine nicht funktionierende Verständigung innerhalb von Organisationen kann zu unterschwelliger Unzufriedenheit und nicht selten zu komplexen Situationen oder sogar rechtlichen Fragen führen.

Was auch immer ein Unternehmen tut, welche Geschäftsprozesse auch immer abgewickelt werden müssen – ohne Kommunikation geht nichts. Moderne Technologien wie E-Mail, Intranet oder Videokonferenzsysteme ermöglichen es, mit Mitarbeitenden, Kunden oder Geschäftspartner in Kontakt zu treten. Doch nicht allen Menschen stehen diese Kommunikationswege zur Verfügung. Was also, wenn bereits innerhalb einer Organisation Kommunikationsbarrieren bestehen? Wie verständigt man sich darüber hinaus mit Kundinnen und Kunden oder Geschäftspartnern, die anders kommunizieren?

Funktionale Lösungen für die barrierefreie Verständigung

Im Veranstaltungsbereich gibt es punktuell bereits innovative und sehr hilfreiche „Werkzeuge“, um Menschen mit unterschiedlichen Kommunikationsanforderungen den Zugang zur so wichtigen Teilhabe an der Verständigung zu ermöglichen. Unternehmen wie Orelon, die sich auf barrierefreie Veranstaltungskommunikation spezialisiert haben, bieten Lösungen an, die auch im Rahmen einer barrierefreien Transformation von Unternehmen hilfreich sein können und somit einen wichtigen Beitrag zur Inklusion auf dem Arbeitsmarkt leisten.

 

Eine Audiodeskription kann beispielsweise Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit oder funktionalem Analphabetismus in die Kommunikation mit einbeziehen. Eine Postproduktion wiederum ermöglicht es einem Unternehmen, Menschen zu erreichen, die beispielsweise nicht persönlich an einer Konferenz teilnehmen konnten. Eine weitere Möglichkeit, Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen an der Kommunikation teilhaben zu lassen, sind die verschiedenen Formen des Dolmetschens.

 

So kann Schriftdolmetschen Menschen mit Hörbehinderungen oder Menschen, die die verwendete Sprache nicht beherrschen, den Weg zur Verständigung und Teilhabe am Austausch mit anderen Menschen ebnen. Dolmetschen kann aber auch Informationen so aufbereiten, dass sie beispielsweise in Leichter Sprache von Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder unterschiedlichem Bildungsniveau verstanden werden.

Digitale Transformation, aber auch barrierefrei?

Vor allem in wachsenden und sich weiterentwickelnden Unternehmen ist es notwendig, eine entsprechende Struktur für die digitale Zugänglichkeit zu schaffen, z.B. durch den Einsatz von Software, die nach den bestehenden Standards für barrierefreies Webdesign (Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG) entwickelt wurde. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu berücksichtigen. Barrierefreies Intra- und Internet sowie barrierefreie Dokumente (z.B. PDF) sind ebenfalls wesentliche Bestandteile einer insgesamt barrierefreien Kommunikation.

 

Neben der digitalen Zugänglichkeit ist die kommunikative Praxis ein wesentlicher Faktor für den Austausch unter Menschen mit verschiedenen Anforderungen an die Verständigung. Neben der Digitalisierung bedarf es also einer klaren und inklusiven Kommunikationskultur im Unternehmen. Dafür sind konkrete Maßnahmen nötig: Für Menschen mit Sehbehinderungen sind beispielsweise angemessene Schriftgrößen, Kontraste und die Verwendung von Farben in Dokumenten eine wesentliche Unterstützung. Auch der gezielte Einsatz der bereits erwähnten Gebärdensprachen- und Schriftdolmetscher bei Meetings, Veranstaltungen und Events kann die Kommunikation wesentlich erleichtern und inklusiver gestalten.

 

Barrierefreie Verständigung ist also prinzipiell bereits möglich, jedoch müssen die Maßnahmen aktiv angegangen und umgesetzt werden. Die Einbettung der Barrierefreiheit in der Unternehmenskommunikation bietet Organisationen über den vielseitigen Vorteilen der Inklusion hinaus auch eine Möglichkeit, sich bereits vor dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes mit dem komplexen Thema auseinanderzusetzen.

 

TitelBild: Pexels, fauxels