24.10.2018

Der Brexit und seine Auswirkungen auf die IT – Was passieren kann?

Das Thema Brexit und deren Konsequenzen beschäftigen das Vereinigte Königreich und die Europäische Union nun schon seit geraumer Zeit. Doch der Ausstieg der UK, der für den 29. März 2019 geplant ist, hat nicht nur politische Auswirkungen, sondern belastet auch die wirtschaftliche Situation.

Im momentanen Zustand der kompletten Unklarheit ist es recht wahrscheinlich, dass die EU und die UK auf eine ungeregelte Brexit zusteuern. Die britische Premierministerin Theresa May versucht mit allen Mitteln der UK einen positiven Ausgang aus der EU zu ermöglichen, während die EU bei ihrem Standpunkt bleibt, der UK keine Zugeständnisse zu machen, um anderen Ländern und Regionen kein Vorbild für ein Verlassen der EU zu geben. So gibt es momentan noch drei Szenarien zum Ausgang der Brexit, wobei die Einigung in den nächsten Monaten und ein neues Referendum und damit eine mögliche Absage der Brexit eher unwahrscheinlich bleiben. Somit bleibt die wahrscheinlichste Option ein ungeregelter Ausstieg Großbritanniens aus der EU.

Was bedeutet ein ungeregelter Ausstieg für Unternehmen?

Diese Frage stellt sich nun für viele Unternehmensführer, jedoch wird sie von den wenigsten mit viel Bedeutung bedacht. Allerdings ist es essenziell sich als Unternehmen frühzeitig mit den möglichen Konsequenten auseinander zu setzen. Dabei sollten sich nicht nur Bereiche des reinen Warenaustauschs angesprochen fühlen, sondern vor allem Unternehmen mit einer breit aufgestellten IT. Im IT-Bereich können Veränderungen der Anwendungslandschaft sehr aufwändig sein, denn es sind zum Teil ganze Prozesslinien betroffen. Zudem müssen Netzwerkeffekte beachtet werden, da sich möglicherweise in Zukunft das britische Rechtssystem drastisch ändern könnte.

Zoll- und Transport-Probleme

Auch sollten Unternehmen die Möglichkeit von zusätzlichen Zollverfahren und –prozessen einkalkulieren. Die Auswirkung dieser zusätzlichen Hürde kann in den ersten Monaten nicht vorhergesagt werden. Des Weiteren kann es zu Verzögerungen und massiven Veränderungen in der Logistikkette kommen. Dies ist vor allem für Unternehmen, die mit sensiblen Materialien und Produkten, wie Medikamenten, die konstant gekühlt werden müssen, arbeiten, zu beachten. Die Logistikkette muss dann dementsprechend angepasst werden.

Ausreichend Maßnahmen treffen

Jedes Unternehmen sollte sich auf alle Möglichkeiten der Brexit vorbereiten. Die genannten Auswirkungen können u.a. durch umfangreiche Supply-Chain-Audits, strenges Enterprise Resource Management und längerfristige Prognosen bewertet und entsprechende Maßnahmen eingedämmt werden. Zudem kann die Einführung von geeigneten organisatorischen Prozessen und Steuerregelungen helfen Störungen zu minimieren und Prozesse zu optimieren. Im Extremfall gilt es immer die Fertigungskette am Laufen zu halten.

Eine große Hürde für die IT

In den IT-Abteilungen ist das Thema Datenhaltung zu beachten. Zwar geht man davon aus, dass Großbritannien weiterhin die EU-Datenschutzverordnung einhält, jedoch ist das nicht sicher. Zudem verkomplizieren komplexe Hybrid-Cloud-Umgebungen die Lage, was eine Nachfolgeregelung über das Datenabkommen wie mit den USA fast zur Pflicht macht. In Bezug auf den Informations- und Technologieexport machen sich Unternehmen eher weniger Sorgen, da Großbritannien kein erfolgsentscheidender Markt ist. Jedoch ist Großbritannien der traditionelle Brückenkopf für den indischen IT-Markt nach Europa, weswegen sich indische Unternehmen jetzt auch auf die kommende Brexit einstellen.

Fazit

Es bleibt unklar, worauf die EU und UK und somit die betroffenen Unternehmen zusteuern. Es ist jetzt dringend an der Zeit, die relevanten Audits und Veränderungsmanagementprozesse zu starten und Notfallpläne zu entwickeln – selbst wenn die Rahmenbedingungen immer noch unklar sind.

 

Mit größerer Klarheit ist auch in den kommenden Monaten kaum zu rechnen, stattdessen muss wohl mittlerweile der Extremfall angenommen werden.

Dieser Beitrag basiert auf einem Artikel der Information Service Group.

Titelbild: iStock/ D-Keine

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