Der deutsche Bundestag hat ein neues Verbraucherschutzgesetz beschlossen.
02.07.2021

Das ändert sich mit dem neuen Verbraucherschutzgesetz

Der Bundestag hat ein neues Verbraucherschutzgesetz verabschiedet. Es beinhaltet u.a. Änderungen in den Bereichen Vertragsabschluss und -laufzeit. Was sich nun konkret für Unternehmen und Endnutzer ändert.

Telefonanbieter, Stromversorger, Fitnessstudiobetreiber, Streamingdienste: Sie alle sind von dem neuen Verbraucherschutzgesetz betroffen, welches der Deutsche Bundestag beschlossen hat. Darin werden die Bereiche Vertragslaufzeit, Vertragsabschluss und Telefonwerbung neu geregelt.

Vertragslaufzeit und -abschluss

Künftig haben neu abgeschlossene Verträge eine feste Laufzeit von nur mehr einem Jahr. Vertragslaufzeiten von zwei Jahren bleiben nur möglich, wenn den Kunden auch einjährige Verträge Angeboten werden, die höchstens 25 Prozent teurer sein dürfen. Verbraucher können sich dann willentlich für die längere, dafür günstigere Laufzeit entscheiden. Dadurch soll der Wechsel zu anderen Anbietern mit besseren Angeboten erleichtert werden. Gleichzeitig sind automatische Vertragsverlängerungen weiterhin möglich, allerdings müssen Anbieter ihre Kunden bei einer Verlängerung von mehr als drei Monaten auf Möglichkeiten zur Kündigung aufmerksam machen. Diese Verträge sind außerdem ab jetzt mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündbar. Auch die Kündigung selbst wird durch das neue Gesetz einfacher, so müssen über das Internet abgeschlossene Verträge auch wieder online kündbar sein, dafür müssen Anbieter auf ihren Websites einen „Kündigungs-Button“ integrieren.

Telefonwerbung

Die Werbung neuer Kunden über das Telefon war bereits verboten, dieses Verbot wird nun deutlich verschärft. Sie ist nun nur noch möglich, wenn die Einwilligung des Kunden zum Werbegespräch durch den Anrufer dokumentiert wird. Ein Verstoß gegen diese Pflicht zur Dokumentation kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ein generelles Verbot gibt es für über das Telefon abgeschlossene Versorgungsverträge. Strom- und Gasanbieter müssen künftig Verträge in schriftlicher Form abschließen. Diese Neuerung, die Teil der Reform des Verbraucherschutzes ist, wird allerdings in das neue Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden.

Das neue Gesetz schränkt Telefonwerbung weiter ein. Quelle: Pixabay/Firmbee

Einschränkungen bieten Chancen

Die Regelungen des neuen Verbraucherschutzgesetzes bringen für Unternehmen also viele Einschränkungen mit sich. Dass dadurch aber auch Chancen erwachsen, zeigt ein Blick zu den europäischen Nachbarn. Das Verbot von langen Vertragslaufzeiten hat in Dänemark und Belgien etwa den Wettbewerb zwischen den Anbietern begünstigt und so den Markt belebt.

Quelle Titelbild: Pixabay/RichardLey

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